Guten Morgen Herr Kuhr,
zu 1.
Ob Sie einen Architekten benötigen, hängt davon ab, ob Sie – wie in meiner ersten Antwort beschrieben – eine baugenehmigungspflichtige Anlage bauen möchten. Außerdem hängt es dann auch noch von der Art der Beantragung ab ( dazu siehe
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127 ).
zu 2.
Wie weit eine Drei- Kammer- Faul- Grube vom Wohngebäude entfernt sein muss, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aber ich würde sagen, dass sich dies nicht zuletzt durch eine eventuelle Geruchsbelästigung ergibt. Dazu könnten Sie aber möglicherweise mal bei der Wasserbehörde nachfragen.
zu 3.
Auch diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Wie groß ein Klärteich mindestens sein muss, damit er seine Funktion erfüllt, weiß ich leider nicht. Das wird sicherlich davon abhängen, wieviel und was Sie dort einleiten möchten. Auch hier empfiehlt sich eventuell eine Rücksprache mit der Wasserbehörde.
Ich glaube allerdings, dass Sie mich hinsichtlich des Beckeninhaltes möglicherweise falsch verstanden haben. Ich habe nicht gemeint, dass ein solcher Teich mindestens 100 cbm Inhalt haben muss, sondern dass er ab 100 cbm baugenehmigungspflichtig ist. Das heißt, dass Sie bei mehr als 100 cbm Inhalt einen Bauantrag stellen müssen. Außerdem bedarf ein solcher Teich im Außenbereich immer auch einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Also, das Vorgehen wäre wie folgt: Wenn Sie einen Teich mit über 100 cbm Beckeninhalt bauen möchten, darf dieser sowieso nur als Nebenanlage zu einem Wohnhaus errichtet werden, welches maximal 50m vom Teich entfernt ist. Das bedeutet, dass es wahrscheinlich etwas schwierig sein könnte, einen Teich für zwei Wohngebäude bauen zu dürfen. Sollten Sie diese Entfernungsbeschränkung einhalten, stellen Sie einen Bauantrag ( ob Architekt oder nicht: siehe Punkt 1). Diesen reichen Sie in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde ein. Die Gemeinde wird diesen dann an die Bauaufsicht weiterleiten. Die Bauaufsicht beteiligt wiederum die Untere Naturschutzbehörde. Sie erhalten dann – sofern Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist – zwei Genehmigungen, eine Baugenehmigung und eine naturschutzrechtliche Genehmigung.
zu 4.
Diesen Punkt bitte ich Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht zu klären. Bringen Sie zu diesem Gespräch möglichst einen aktuellen Lageplan oder Katasterplan mit, in dem Sie die von Ihnen vorgesehene Lage des Teiches einskizziert haben.
zu 5.
Die Bauaufsicht des Kreises Stormarn finden Sie in Bad Oldesloe, in der Mommsenstraße – direkt gegenüber vom Bahnhof – in Gebäude F, 1. Obergeschoss ( Sachbearbeiter:
http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/932/0/?SID=505ba357b4641021a072b87570c84d6e ).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.