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Thema: Bestandsschutz und Außenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 10.04.2012 22:18:53 Titel: Bestandsschutz und Außenbereich
Sehr geehrter Herr Bebensee,
ich habe folgendes Problem und wäre für jeden Tipp bzw. Anregung sehr dankbar:
es geht um ein Grundstück im Außenbreich einer Gemeinde in Schleswig-Holstein (es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und es ist kein Flächennutzungsplan vorhanden). Auf dem Grundstück befindet sich seit ca. 1970 eine Laube (Gartenhaus), die schon damals Wohnzwecken diente und seit Jahren für einige Wochen im Sommer genutzt wird. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, liegt für dieses Gartenhaus keine Baugenehmigung vor (wurde damals versäumt). Das Grundstück/Gartenhaus wird gutgläubig genutzt und es wird von einer berechtigten Nutzung ausgegangen, zumal man vor etwa 10 Jahren von der Gemeinde verpflichtet wurde, das Grundstück an die Kanalisation anschließen zu lassen.
Die Gemeinde sieht zwar einen Bestandsschutz für das Gartenhaus, jedoch wird die Wohnnutzung untersagt. Die Wohneinrichtung soll entfernt werden und die Laube soll nur als "Geräteschuppen" genutzt werden. Gibt es eine Art "Bestandsschutz" auch für die Wohnnutzung?
Vielen Dank im Voraus!!!
Gruß,
Jens Brest
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 Verfasst am: 15.04.2012 19:20:53 Titel: Re: Bestandsschutz und Außenbereich
Sehr geehrter Herr Brest,

Inhalt und Grenzen des „Bestandsschutzes“ haben wir ausführlich in unserem (Bau)Lexikon beschrieben (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ).

Nach Ihren Schilderungen gab und gibt es selbst für die ca. 1970 errichtete Gartenlaube keine Baugenehmigung, so dass die Anlage nicht einmal zulässigerweise (hart gesagt: illegal) errichtet worden sein dürfte (es sei denn, das Grundstück liegt oder lag in einem Kleingartengelände nach dem Bundeskleingartengesetz- dort braucht(e) man für Gartenlauben mit 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz keine Baugenehmigung, vgl. § 3 BKleingG unter -> http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/__3.html ; üblicherweise sind Kleingartengelände allerdings zumindest im Flächennutzungsplan dargestellt).

Die Nutzung als Wochenend-oder Ferienhaus war/ist demzufolge auch unzulässig. „Einen draufsetzen“ würden Sie jetzt noch, wenn Sie eine Dauerwohnnutzung anstreben würden. Zu der Problematik „Nutzungsänderung Wochenendhaus in Dauerwohngebäude“ und „Nutzung Wochenendhaus als Ferienwohnung“ habe ich mich an anderer Stelle in diesem Forum bereits geäußert (siehe unter -> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2279/0/?SID=65d1269d20897e511ffe8057a76042c9 und unter -> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2412/0/?SID=65d1269d20897e511ffe8057a76042c9 ). Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich Sie auf diese Ausführungen verweisen.

Mein Ergebnis also:
Die Wohnnutzung ist in Ihrem Fall leider nicht bestandsgeschützt.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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