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Thema: (Problem)kauf Ferienhaus

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.01.2011 19:52:00 Titel: (Problem)kauf Ferienhaus
Sehr geehrter Herr Bebensee,

Wir habe schon viele kompetente und umfangreiche Antworten von Ihnen in diesem Forum gelesen.
Vor diesem Hintergrund und unserer derzeitigen \\\"Sackgasse\\\" bei einem Kauf eines EFH wenden
wir uns an Sie.

Die Fakten:
1. Wir wohnen seit mehreren Jahren dauerhaft mit dem im 1. Wohnsitz in einer Ferienhaussiedlung
2. Wir sind melderechtlich seit Jahren hier gemeldet.
3. Wir haben unseren Lebensmittelpunkt hier (Schule der Kinder in der Nähe,
Selbständige Kinderbetreuung im Haus)
4. Es gibt weitere dauerhafte gemeldete Anwohner in der Ferienhaussiedlung.

Unser Anliegen:
1. Wir möchten das bisher gemietete Haus von den Eigentümern käuflich erwerben.
2. Wir planen Renovierungen und Modernisierungen

Das Problem:
Laut B-Plan (Ende 1960er Jahre) handelt es sich um ein Wochenendhausgebiet gem §10 Bau NVO.

Banken sehen dieses als ein Problem an, da das Wohnen evtl. nicht dauerhaft möglich ist,
wir uns dann bei einem evtl. Duldungs-Entzug auf ein anderes Mietobjekt ausweichen müßten,
was zu einer doppelten Belastung führen würde. (Nach unseren Recherchen sind wir nur \\\"geduldet\\\" ?!)

Bisher haben wir trotz mehrfacher Anfragen jeweils die Antwort erhalten, das das
Ferienhausgebiet ein Problem ist und wir deswegen nicht finanzieren können.
Auch öffentliche Förderungen zwecks Renovierung von der KFW Bank bzw Investitionsbank
sind nicht möglich. ( aus den eben bereits erwänten Gründen)

Ein anderes Objekt zu finanzieren wäre kein Problem.

Das Wort \\\"Ferienhaus\\\" oder der B-Plan ist somit das große Problem.

Die Möglichkeit einer \\\"Sondergenehmigung\\\" haben wir gehört, jedoch ist uns der Ablauf
und Umfang unklar und wir wollen \\\"keine schlafenden Hunde wecken\\\".

Welche Idee, Erfahrung oder sonstige Möglichkeit sehen Sie, das Problem anzugehen.

Für Ihre Mühe bedanken wir uns ganz herzlich im Voraus,
mit freundlichen Grüßen die \\\"Feriensiedler\\\".



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 Verfasst am: 18.01.2011 16:57:35 Titel: Re: (Problem)kauf Ferienhaus
Hallo Feriensiedler,

§ 10 der für diesen Bebauungsplan in Betracht kommenden BauNVO 1962 bzw. 1968 regelt folgendes:

„…In Wochenendhausgebieten sind ausschließlich Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig. Ihre Grundfläche ist im Bebauungsplan, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebietes unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten, festzusetzen…“

Mit „Sondergenehmigung“ kann m. E. nur eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemeint sein. Diese käme aber u. a. nur in Betracht, wenn die Grundzüge der Planung (sozusagen die Leitidee des Planes) nicht berührt werden. Das wäre hier jedoch der Fall.

Ich sehe - offen gestanden - keine rechtlich ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit, dass man Ihnen in dem Wochenendhausgebiet ein Dauerwohngebäude im Wege einer Befreiung genehmigen wird.

Weitere Ausführungen zur Problematik „Wochenendhäuser – Dauerwohngebäude“ finden Sie in unserem Forum, z. B. unter -> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2310/0/?SID=19aa584a64fb772b58f013ecc551557f .

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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