Hallo tinitus,
da Sie keine Frage gestellt haben, kann ich nur mutmaßen, dass Sie den Bestandsschutz (siehe unter ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ) des Gebäudes anzweifeln.
Wenn das Gebäude als Ferienhaus genehmigt, gebaut und auch genutzt wurde, war diese Nutzung bestandsgeschützt.
Eine Nutzungsänderung in ein Dauerwohngebäude ist ebenfalls baugenehmigungspflichtig. Dazu haben wir an anderer Stelle in diesem Forum bereits ausführlich Stellung genommen, siehe beispielsweise Stichwort „Nutzungsänderung im Außenbereich“ unter ->
http://foren.kreis-stormarn.de/admin/view/thread/2279/0/ .
Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich Sie daher auf diese Ausführungen verweisen.
Übrigens können Sie selbst per Themen- und Volltextsuche in unserem Forum einzelne Themen ansteuern. Hier die Startseite:
->
http://foren.kreis-stormarn.de/admin/search/reset/0/0/
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee