Guten Morgen, ich hoffe, das ich hier einfach mal so eine Frage in den Raum werfen darf?
Ich wohne im Kreis Pinneberg, in einer Reihenhaussiedlung.
Mein Nachbar hat sich ohne sich ohne meine schriftliche Genehmigung einen Terrassenüberstand (B = 5m T=3,5 H= 2,4m ), mit drei offenen Seiten,
direkt auf die Grenze gebaut.
Meine Frage :
a) Gilt auch bei einem Reihenhaus die maximale Grenzbebauung von 9 Metern? (Hier wären es 8 Meter Haus + 3,5 Meter Terrassenüberdachung)
b) Gibt es eine Obergrenze für Terrassenüberdachungen, welche als Grenzbebauung aufgebaut werden dürfen? Also maximale Tiefe oder maximal umbauter Raum?
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