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Thema: Errichtung eines Sichtschutzes und Betreten des Grundstücks ohne Ankündigung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.06.2011 08:37:28 Titel: Re: Errichtung eines Sichtschutzes und Betreten des Grundstücks ohne Ankündigung
Hallo Patrizia,

Ihre Frage betrifft das (nachbarschaftliche) Privatrecht, das uns als Bauaufsichtsbehörde „nichts angeht“.

Schauen Sie doch einmal in die §§ 17 bis 19 des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/dx0/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=65&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGSHpIVZ%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee

---
Zuletzt geändert am 15.06.2011 um 08:39:12 von Jens Bebensee.
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