Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: (Problem)kauf Ferienhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 18.01.2011 16:57:35 Titel: Re: (Problem)kauf Ferienhaus
Hallo Feriensiedler,

§ 10 der für diesen Bebauungsplan in Betracht kommenden BauNVO 1962 bzw. 1968 regelt folgendes:

„…In Wochenendhausgebieten sind ausschließlich Wochenendhäuser als Einzelhäuser zulässig. Ihre Grundfläche ist im Bebauungsplan, begrenzt nach der besonderen Eigenart des Gebietes unter Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten, festzusetzen…“

Mit „Sondergenehmigung“ kann m. E. nur eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemeint sein. Diese käme aber u. a. nur in Betracht, wenn die Grundzüge der Planung (sozusagen die Leitidee des Planes) nicht berührt werden. Das wäre hier jedoch der Fall.

Ich sehe - offen gestanden - keine rechtlich ernsthaft in Betracht zu ziehende Möglichkeit, dass man Ihnen in dem Wochenendhausgebiet ein Dauerwohngebäude im Wege einer Befreiung genehmigen wird.

Weitere Ausführungen zur Problematik „Wochenendhäuser – Dauerwohngebäude“ finden Sie in unserem Forum, z. B. unter -> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2310/0/?SID=19aa584a64fb772b58f013ecc551557f .

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen