Hallo Herr Bebensee, wir haben eine Frage zu einem landwirtschaftlichen Betrieb.
Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einzelnen zusammengesetzten Betriebsgebäuden (z.B. Viehhaltung, Geräte, Heulager) mit 1000 qm und Gebäude mit 300-400qm. Wir wollen den Betrieb erweitern mit Anbauten. Gebäudegruppen bleiben unter 1600 qm.
Frage: Ist Gebäudeklasse 1b oder Gebäudeklasse 3 (weil Nutzeinheiten über 400qm) anzusetzen. Ist Gebäudeklasse 1b nur im Außenbereich anwendbar? Die Gebäude stehen in einer Abrundungssatzung. Es gibt einen Flächennutzungsplan.
Gebäudeklasse 3 würde erhöhte Brandschutzauflagen bedeuten.
Vielen Dank
Jörg
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