Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Moin, Volker,
die Antwort ist kurz: nein, die Anlage von Terrassen gehört zur Gartengestaltung und ist baugenehigungs- bzw. anzeigefrei; allerdings erfordern Terrassen auch Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen, sofern sie höher als 1,00 m über gewachsenem Gelände werden.
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Viel Spaß und Gruß
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 06.01.2005 um 06:37:25 von Carola Haage.
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