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Thema: Baurecht / Klimawandel

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.05.2007 08:56:22 Titel: Baurecht / Klimawandel
Am Wochenende wurden wieder einige Sträne in Urlaubsgebieten gesperrt. Grund waren hohe Flutwellen. Der Klimawandel schreitet also voran. Die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, fordert eine CO2 Einsparung von 20 % der Bundesumweltminister fordert 40 % CO2-Einsparung.

In wiefern wirken Bauaufsichtsämter durch die Gesetzgebung auf diese
Forderungen ein ?
Was passiert wirklich und praktisch ?
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 Verfasst am: 21.05.2007 18:26:39 Titel: Re: Baurecht / Klimawandel


Es geht um "öffentliches Baurecht", also um die Gesetze, nach denen
die Bauaufsichtsbehörden, ob bestimmte Vorhaben zuläßig sind.

Mit den Überlegungen aus der hohen Politik, insbesondere dem
aktuellen Thema des Klimawandel, brauchen Sie einer
Behörde nicht kommen. Regelmäßig sitzen dort Leute, die keine
"zwei Steine" über einander legen / verbauen können und nicht
mal die eingereichten Unterlagen - bsplw. Statik - lesen, geschweige
verstehen können.

Erst die Vorgabe des "Gesetzgeber" kann an diesem Zustand etwas
ändern bsplw. durch eine Änderung / Ergänzung der
Energieeinsparverordnung pp.
Bis so etwas Gesetz wird, passiert also erst mal mindestens rein
gar nichts. Im schlimmsten Falle werden Ihnen sogar Ihre
Vorhaben untersagt, d. h. Sie haben dann nicht mal die
Chance, die Überlegungen der "hohen Politik" umzusetzen.

Die FDP in Schleswig-Holstein vertritt übrigens die Auffassung, daß
die Bauaufsichtsämter abgeschafft werden sollen.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu unter Telefon :
0431-988-0. Lassen Sie sich mit der FDP-Fraktion und dort mit
dem wissenschaftlichen Berater verbinden.
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 Verfasst am: 22.06.2007 11:29:26 Titel: Re: Baurecht / Klimawandel
Ich verstehe den vorigen Eintrag des Dr. jur. von Campe nicht ganz, aber weil wir häufiger sowohl mit Bürgern als auch mit Verwaltungsauflagen zu tun haben, kann ich Sie da etwas beruhigen:
Einerseits haben Sie Recht: der Energieverbrauch für Hausheizung (und der für das Auto, um zum Haus zu kommen) machen etwa 1/3 des landesweiten Verbrauch aus. Das Einsparpotenzial liegt hier bei 80-90 %.
Seit etwa 20 Jahren gibt es Energiegesetze fürs Bauen, die regelmäßig schärfer werden. Wenn Sie heute auch nur eine Baugenehmigung erhalten wollen, muß Ihr Haus schon ungefähr dreimal so wenig Energie verbrauchen als eines von vor 20 Jahren. Zusätzlich dazu gibt es finanzielle Anreize, die bestehenden Häuser nachträglich zu dämmen oder umzurüsten.
Wenn Sie gezielt nach den Bauämtern fragen: die machen ja bekanntlich keine Gesetze, sondern überwachen deren Einhaltung, und das machen sie auch ganz gut und korrekt. Damit schützen sie übrigens auch korrekte Architekten und Bauherren, die sich (manchmal mit etwas mehr Geld) an die Gesetze halten, vor irgendwelchen Heios, die sich einen Dreck kümmern. Und da möchte ich gern die Schleswig-Holsteinische FDP sehen.
Grundsätzlich kommt es aber gelegentlich vor, daß Bürger, die am lautesten nach dem "Eingreifen der Politik" rufen, sich beim eigenen Bauantrag am lautesten über die Politik und deren "Regelungswut" beschweren. Die sollten dann vielleicht einfach mal "in die Politik" gehen, vielleicht ind sie aber auch schon da (schleswig-holsteinische FDP).
Freundliche Grüße,
Ulrich Müller
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 Verfasst am: 22.06.2007 17:04:23 Titel: Re: Baurecht / Klimawandel

Wie gut die Umsetzung der Gesetze im Kreis Stormarn läuft, sehr geehrter Herr Müller, lesen Sie ausgerechnet heute
im Landesteil des sh:z - Verlages auf Seite 3.

Gerichtsreport :
Wegen Betruges und Untreue muß sich vor dem Strafgericht ein 42-Järgiger-Behördenmitarbeiter verantworten.
Der hatte mal eben seiner Ehefrau runde Euro 10.000,- "beschieden" und auch "angewiesen", obwohl seine
Ehefrau wegen Kinderbetreuung beurlaubt ist und "gar keinen Antrag gestellt hatte".

Kommentar des Angeklagten im Strafgericht :
"Er versuche den Angestelten und Bürgern nur das zu
gewähren, was ihnen zustehe - im Zweifel auch ohne dass dies beantragt sei."


Im Vergleich dazu :

Eine Küchenmitarbeiterin eines Krankenhauses in Rheda-Wiedenbrück wurde fristlos
entlassen, weil sie "ein Ei und eine Tomate" entwendet hatte.
Die Arbeitgerichts-Urteiele sind rechtskräftig.

Ein Mitarbeiter einer Spedition in Hannover hatte eine Einweg-Palette mitgenommen,
die ansonsten Euro 5,- kostet, aber im Müll lag.
Der Mann wurde fristlos entlassen wegen Diebstahl.
Das Urteil des Arbeitsgerichtes ist eindeutig, Berufung läuft noch.


Selbstverständlich,
sehr geehrter Herr Müller, betrifft diese Art krimineller Machenschaften nur einen kleinen Teil
der Beamtenschaft.
Wenn Sie aber mal Langeweile haben geben Sie mal bei google die Suchworte ein und
staunen Sie ...............


Nehmen wir ein anderes Beispiel aus der fast täglichen Praxis :
Es erscheint ein Mitarbeiter der Bauaufsicht und erklärt dem Hausbesitzer, seine Fahrzeuge müßen
auf WU-Beton, ein Dach darüber. Der Hausbesitzer ist schlau genug, eine Voranfrage zum
Neubau dieser LKW- und Treckergarge zu stellen.
Ablehnender Bescheid ! Platsch !
Bisher hat sich die Katze schon mal im Kreis gedreht.
In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht obsiegte dann der Bauherr im
ersten Termin.


Heute, lieber Herr Müller, war ich in Dänemark.
Wieso habe ich bei meinen Besuchen dort das komische Gefühl, daß in dem Land
einige Dinge einfacher sind ?
Nehmen wir das Beispiel der REHA-Klinik, die im Dithmarscher raum
entstehen sollte - aber nicht durfte und nun in DK steht .........

Schauen Sie mal in DK in der Vorbeifahrt wie viele Wohnwagen an privaten Häusern
stehen - im Sinne eines Hauszelt- und Hauscampingplatz ............


Wenn Sie ausführen, sehr geehrter Herr Müller,
die Bauaufsichtsämter seien nur die "Ausführenden Organe" der Politik,
dann :
- bekomme ich dabei einerseits einen sehr faden Bei-Geschmack. Das hatten
wir in Deutschland doch schon mal, oder ? Gut, daß es den Nachläufer
dazu, die DDR, nicht mehr gibt !
- schauen Sie sich doch bitte mal die Gummi-§§ des öffentlichen Baurechtes an,
die sind dehnbar, wie es den Sachbearbeitern beliebt. Unterschiedliche
"Auffassungen" von Bauaufsicht zu Bauaufsicht.
In diesem Forum steht, daß ein Klärteich MAXIMAL 50 Meter vom Haus entfernt sein
darf. Andere Bauaufsicxhtrsämter sprechen von MINDESTENS 50 Metern (wenn möglich).
Wie kann das sein bei einer LBO ?????
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