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Thema: Mobilheim OHNE Zulassung.

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.05.2007 09:46:46 Titel: Mobilheim OHNE Zulassung.
Hallo zusammen !

Ich kann sehr günstig ein Mobilheim erwerben. Es hat eine Einrichtung für bis 6. Personen mit Heizung und Klimaanlage.
Der Preis ist unschlagbar, weil die Besitzer es aus Altersgründen aufgeben wollen.

Ich stelle mir, dieses Mobilheim mit eigenen Achsen auf einen LKW-Tieflader zu packen und durch
Afrika, Asien und die USA zu fahren. Als Pensionar hab ich ja sonst niichts zu tun.

Zu Hause, also wenn ich nicht unterwegs bin, würde ich das Ding - ohne Kennzeichen - in den Garten
stellen. Dazu meine Frage, ob ich eine Genehmigung benötige.
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 Verfasst am: 15.05.2007 14:38:08 Titel: Re: Mobilheim OHNE Zulassung.
Hallo Wolfgang,

bei einem im Garten „abgestellten“ Mobilheim handelt es sich um eine bauliche Anlage; auch wenn es dort nur vorübergehend untergebracht wird. Möglicherweise muss es sogar Abstandflächen zu Nachbargrenzen einhalten. Dies bzw. einen möglichen Standort könnte man im Vorfeld bei einem Beratungsgespräch klären.
Auf jeden Fall ist dieses zeitweise mobile, zeitweise im Garten beheimatete Heim baugenehmigungspflichtig.
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 Verfasst am: 17.05.2007 12:30:39 Titel: Re: Mobilheim OHNE Zulassung.

Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hin zum Besitzer, alle Papiere abgeholt und zum Ordnungsamt, die Formulare für den Bauantrag
holen. So hatte ich es mir vorgestellt.
Klappte aber nicht.
Das Mobilheim steht auf einem LKW-Tieflader, der hat ein amtliches Kennzeichen und
ist zugelassen. Und daher hat sich das Ordnungsamt geweigert, mir die Formulare
zu geben.
Argument : den den Straßen würden auf den Koppeln und Äcker jede Menge zugelassner
Anhänger jeder Art stehen und als Werbefläche fungieren. Auch dagegen könne nichts
unternommen werden, da diese Anhänger jederzeit auf die Straße dürften.

Ist das so richtig ?

Mit ratlosen Grüßen Ihr und Euer Wolfgang
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 Verfasst am: 21.05.2007 10:29:06 Titel: Re: Mobilheim OHNE Zulassung.
Hallo Wolfgang,

das ist so nicht richtig.
Ein Imbissanhänger oder Verkaufswagen, der beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz steht und Döner, Hähnchen o-ä. verkauft, braucht ebenfalls eine Baugenehmigung, obwohl dieser ein amtliches Kennzeichen hat.
Ebenfalls ist das mit den Werbeanlagen auf Anhängern so eine Sache. In vielen Fällen handelt es sich bei diesen - eigentlich zu Verkehrszwecken gedachten - Anhängern sehr wohl um bauliche Anlagen, die einer Baugenehmigung bedürfen.

Des Weiteren hatte ich Ihren Worten entnommen, dass Sie das Mobilheim – ohne Tieflader -in Ihren Garten stellen möchten. Dies habe ich anscheinend falsch verstanden.
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich Sie nochmals bitten, Kontakt zu dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen (http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf ), da hier neben der Frage nach der Genehmigungspflicht die eventuell einzuhaltenden Abstandflächen geklärt werden müssen.

Das Bauantragsformular können Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn herunterladen (http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Formular0a.pdf ).
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 Verfasst am: 21.05.2007 11:24:01 Titel: Re: Mobilheim OHNE Zulassung.
Hallo. Der Fehler lag bei mir. nach den telefongesprächen war ich eben vor Ort und habe vom Besitzer an Unterlagen eingesammelt, was ich bekommen konnte.
Dazu gehörten auch eben die Papiere des Anhänger bzw. Tieflader.

Heute früh habe ich auf einem Parkplatz an einer Bundesstraße angehalten. Dort war ein zugelassener Anhänger
abgestellt. LKW-Anhänger, Tieflader, ohne Ladung. Da an diesem Parkplatz regelmäßig die Polizei vorbei fährt
würde der Anhänger dort sofort auffallen.

Wenn ich es also richtig sehe,
brauche ich meinen Anhänger, egal mit welcher Ladung drauf, also nur an den "Straßenrand" ordentlich
parken und habe nicht das Problem eine Baugenehmigung zu beschaffen, da der Anhänger ja die
meiste Zeit unterwegs ist.

Richtig ?
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 Verfasst am: 21.05.2007 18:18:58 Titel: Re: Mobilheim OHNE Zulassung.
Zitat :

Stellplätze sind keine Gebäude und lösen somit selbst keine Abstandflächen aus. Problematisch wird es lediglich dann, wenn auf dem Stellplatz dauerhaft ein Fahrzeug abgestellt wird, von dem Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen, wie z.B. bei einem Wohnmobil oder einem Caravan. Dann sind die Abstandflächen nach § 6 Abs. 2 und 4 LBO einzuhalten.


Frage an Wolfgang :
1.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird Ihr "neuer" Anhänger eben NICHT dauerhaft auf
Ihrem Grundstück geparkt ? Richtig : Ja oder Nein ?
2.
Wie hoch ist das Gesamtgewicht Ihres Anhängers ?
(Ab einem bestimmten Gewicht haben Sie andere Vorschriften zu beachten, bsplw.
eben NICHT in Wohngebieten parken zu dürfen.)


Herzliche Grüße
Dr. jur. Theodor von Campe
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 Verfasst am: 25.05.2007 13:44:22 Titel: Re: Mobilheim OHNE Zulassung.
Hallo Wolfgang,

nein, ganz so ist das leider nicht.

Soviel ich weiß, dürfen Sie zum Beispiel auch einen gewöhnlichen Wohnwagen nicht beliebig lange an der Straße, z.B. vor Ihrem Haus, abstellen. Aber dies gehört dann schon wieder in die Ecke der Straßenverkehrsordnung. Sie würden bei der von Ihnen beschriebenen Variante wahrscheinlich Probleme mit dem Ordnungsamt oder der Polizei bekommen. Aber da dies nicht mein Revier ist, halte ich mich hier ein bißchen zurück.

Ich kann mich nur wiederholen und Sie bitten, sich telefonisch oder persönlich mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Dies scheint mir hier wirklich sinnvoll.
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