Hallo Wolfgang,
das ist so nicht richtig.
Ein Imbissanhänger oder Verkaufswagen, der beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz steht und Döner, Hähnchen o-ä. verkauft, braucht ebenfalls eine Baugenehmigung, obwohl dieser ein amtliches Kennzeichen hat.
Ebenfalls ist das mit den Werbeanlagen auf Anhängern so eine Sache. In vielen Fällen handelt es sich bei diesen - eigentlich zu Verkehrszwecken gedachten - Anhängern sehr wohl um bauliche Anlagen, die einer Baugenehmigung bedürfen.
Des Weiteren hatte ich Ihren Worten entnommen, dass Sie das Mobilheim – ohne Tieflader -in Ihren Garten stellen möchten. Dies habe ich anscheinend falsch verstanden.
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich Sie nochmals bitten, Kontakt zu dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen (
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf ), da hier neben der Frage nach der Genehmigungspflicht die eventuell einzuhaltenden Abstandflächen geklärt werden müssen.
Das Bauantragsformular können Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn herunterladen (
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Formular0a.pdf ).