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Thema: Grenzbebauung und Zaun

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 07.10.2004 13:24:36 Titel: Grenzbebauung und Zaun
Hallo,
habe folgendes Problem.
Die Häuserwand (Länge 3m, mit mehreren großen Fenstern zu uns herüber) unseres Nachbarn steht in 1m Entfernung zu unserem Grundstück (Terasse).
Unsere Wohnbereiche sind nicht ebenerdig, sondern ca. 50cm höher.
Wir haben nun vor, an die Grenze eine Terasse in Wohnebenenhöhe an das Grundstück des Nachbarn mit einem Zaun (4m lang) von 1,80 m bauen lassen, da wir nicht mehr gewillt sind, weiterhin ungehindert in den Wohnbereich des Nachbarn zu schauen und umgekehrt.

Wie ist dahingehend bezüglich des Rechtsstatus Ihre/Eure Einschätzung.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
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 Verfasst am: 08.10.2004 07:56:43 Titel: Re: Grenzbebauung und Zaun
Moin, Herr Junger!

Bauordnungsrechtlich müssen zwischen Gebäudeaußenwand und Grundstücksgrenze mindestens 3,00 m Abstand eingehalten werden. Warum bei Ihnen das Nachbargebäude mit nur 1,00 m Grenzabstand steht, kann ich von hier nicht nachvollziehen.
Nun aber zu Ihrem Grundstück:Terrassen sind in den Abstandsflächen bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig; d. h. gegen die geplante Terrasse mit einer Höhe von 50 cm über Gelände an der Grundstücksgrenze bestehen keine Bedenken.
Sichtschutzzäune sind an der Grundstücksgrenze bis 5,00 m Länge und 2,00m Höhe -gemessen vom gewachsenen Boden!!!- auch zulässig und baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei.

Bedenken Sie bitte, dass dies nur die bauordnungsrechtlichen Grundlagen sind. Ob diese evtl. durch planungsrechtliche Festsetzungen (z.B. Bebauungsplan) eingeschränkt sind, kann von Ihnen durch eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde geklärt werden, da hierfür nähere Angaben zu der genauen Lage Ihres Grundstückes erforderlich sind.

Noch weitere Fragen?

Viele Grüße aus der Kreisstadt
Carola Haage
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