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Thema: Garage zum Wohnraum umbauen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.04.2007 21:38:13 Titel: Garage zum Wohnraum umbauen
Hallo, ich spiele mit dem gedanken, meine garage zum Wohnraum umzubauen.
Dabei möchte ich gleichzeitig aus dem Flachdach ein Pultdach bauen. An der Spitze des Pultdachs wäre die Garage dann 3,8 m hoch.
Die garage schliesst auf ca 2 m an das Haus an.
Die garage ist ca 8,5 m lang, 3,6 m breit und 2,5 m vom Nachbargrundstück entfernt. Das Dach soll wie mein haus eine 20 Grad Neigung haben.
Der Weg zwischen garage und Nachbargrundstück soll bis an die Grundstücksgrenze mit überdacht werden. (niedrige Seite des Pultdachs, 2,50 bis 1,80 hoch.
Welche kosten (ohne Material und Arbeit) kämen für Statik und Baugenehmigung auf mich zu ?
Gäbe es Schwierigkeiten mit dem Nachbar ?

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 Verfasst am: 24.04.2007 08:43:59 Titel: Re: Garage zum Wohnraum umbauen
Hallo Jack Sparrow,

eine umfassende Beantwortung Ihrer Fragen ist leider nicht möglich, da die Beschreibung des geplanten Vorhabens ohne vorliegenden Lageplan bzw. Grundriss schwer nachzuvollziehen ist.
Zu einigen Punkten kann ich jedoch etwas sagen:
1. Für die Errichtung eines Pultdaches auf einem Flachdachgebäude ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung des Pultdaches richtet sich nach der Größe des umbauten Raumes und der Art des Antragsverfahrens ( http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127).
2. Die Umnutzung einer Garage zu Wohnraum ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Allerdings muss ein Gebäude mit Aufenthaltsnutzung einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3,00m einhalten. Zu den Gebühren der Baugenehmigung: Die Nutzfläche der umzunutzenden Garage wird schätzungsweise bei ca. 30qm liegen. Dafür ist wahrscheinlich eine Gebühr von 100 € anzunehmen.
3. Außerdem ist zu prüfen, ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung liegt. Diese könnten Einschränkungen hinsichtlich der Gestaltung ( z.B. Dachneigung) und Baugrenzen beinhalten.
4. Die Kosten für die Erstellung des Bauantrages und der Statik müssen Sie mit einem Entwurfsverfasser und einem Statiker abstimmen – dies ist nicht Sache der Bauaufsicht.
5. Für eine detailierte Besprechung Ihres Vorhabens wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sachbearbeiter der Bauaufsicht des Kreises Stormarn ( http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiterfd53.pdf).


Gruß in die Karibik.
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 Verfasst am: 24.04.2007 09:43:29 Titel: Re: Garage zum Wohnraum umbauen
In diesem Fall liegt die Karibik in Grosshansdorf , aber das ist zumindest ein paradiesischer Ort :)

Zunächst einmal tausend Dank für die schnelle, kompetente Antwort.
3 m Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: Heisst das mein Bauvorhaben hätte sowieso keine Chance ?
Oder geht das, wenn die Nachbarn irgendwo ihr Einverständnis abgeben ?

Danke.
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 Verfasst am: 24.04.2007 13:19:05 Titel: Re: Garage zum Wohnraum umbauen
Nein, dass Ihr Bauvorhaben von vornherein keine Chance hätte, kann man nicht sagen.
Es hängt von diversen Faktoren ab.
Es muss beispielsweise geprüft werden – sofern die Umnutzung grundsätzlich zulässig ist – ob eine Baulasteintragung zur Sicherung der „fehlenden“ Abstandfläche auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden könnte. Natürlich ist hier kriegsentscheidend, ob Ihr Nachbar dem überhaupt zustimmen würde.
Aber bevor Sie den Eigentümer des Nachbargrundstückes - möglicherweise unnötig - „in helle Aufregung“ versetzen, möchte ich Ihnen empfehlen, das Beratungsangebot der zuständigen Sachbearbeiterin in unserem Hause wahrzunehmen.
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