Hallo Jack Sparrow,
eine umfassende Beantwortung Ihrer Fragen ist leider nicht möglich, da die Beschreibung des geplanten Vorhabens ohne vorliegenden Lageplan bzw. Grundriss schwer nachzuvollziehen ist.
Zu einigen Punkten kann ich jedoch etwas sagen:
1. Für die Errichtung eines Pultdaches auf einem Flachdachgebäude ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung des Pultdaches richtet sich nach der Größe des umbauten Raumes und der Art des Antragsverfahrens (
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127).
2. Die Umnutzung einer Garage zu Wohnraum ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Allerdings muss ein Gebäude mit Aufenthaltsnutzung einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3,00m einhalten. Zu den Gebühren der Baugenehmigung: Die Nutzfläche der umzunutzenden Garage wird schätzungsweise bei ca. 30qm liegen. Dafür ist wahrscheinlich eine Gebühr von 100 € anzunehmen.
3. Außerdem ist zu prüfen, ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung liegt. Diese könnten Einschränkungen hinsichtlich der Gestaltung ( z.B. Dachneigung) und Baugrenzen beinhalten.
4. Die Kosten für die Erstellung des Bauantrages und der Statik müssen Sie mit einem Entwurfsverfasser und einem Statiker abstimmen – dies ist nicht Sache der Bauaufsicht.
5. Für eine detailierte Besprechung Ihres Vorhabens wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sachbearbeiter der Bauaufsicht des Kreises Stormarn (
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiterfd53.pdf).
Gruß in die Karibik.