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Thema: Bau eines Nebengebäudes im Jahre 1912

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.04.2007 21:53:01 Titel: Bau eines Nebengebäudes im Jahre 1912
Sehr geehrter Herr Bebensee,
ich habe vor mittlerweile 27 Jahren ein altes Wohngebäude mit einem ca. 20 m langen Nebengebäude gekauft. Dieses Nebengebäude steht auf der Grenze. Bei einem erregten Gespräch mit einem Nachbarn warf dieser mir nun vor, dass das Nebengebäude irgendwann in den 50er Jahren "schwarz" erstellt worden sei. Diese Aussage bzw. Vorwurf läßt mir keine Ruhe. Ich habe deshalb rechiert und ein Gespräch mit der Tochter der leider an Demenz erkrankten Verkäuferin geführt. Diese hat mir erzählt, dass aus Ihrer Erinnerung an der Stelle schon immer ein Nebengebäude gestanden hat. Dieses Gebäude war baufällig, wurde abgebrochen und wurde in den gleichen Abmessungen neu aufgebaut. Jetzt zum Kern meiner Fragen:
1. Das ursprüngliche Nebengebäude dürfte aus der Bauzeit des Haupthauses stammen, also aus den Jahren 1912 - 1915. Gab es in dieser Zeit auch bereits Vorschriften über die Länge von Gebäuden mit Grenzabständen?
2. Sollte bei der Erneuerung des Gebäudes um 1950 das Gebäude verlängert worden sein, handelt es sich dann um einen "Schwarzbau"?
3. Inwieweit kann man mich nach einer so langen Zeit von der Baubehörde noch in Regress nehmen?
4. Kann ich das Gebäude mit dem entsprechenden Grenzabstand noch mit einer Holzremise verlängern?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Berend Renken
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 Verfasst am: 08.04.2007 06:00:13 Titel: Re: Bau eines Nebengebäudes im Jahre 1912
moin, habe ja ähnliches problem mit uralthaus angesprochen. siehe hauskauf. scheinbar gibt es keine informationen bezüglich des baurechtes vor 100-150 jahren. ich kenne auch sehr viele im bekanntenkreis die ein altes haus haben und es existieren keinerlei bauunterlagen oder gar genehmigungen. einzig da katasteramt hat natürlich pläne. aber ob da alles rechtens ist oder war was dort eingezeichnet ist?
womöglich schaut der herr bebensee mal im archiv nach. im net habe ich auch nichts zu der historie des baurechts gefunden. habe gehört das der bügermeister damls bequascht wurde und das war denn die baugenehmigung. frohe ostzern noch, bodo
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 Verfasst am: 09.04.2007 09:47:39 Titel: Re: Bau eines Nebengebäudes im Jahre 1912
Die Mitarbeiter der Katasterämter sind in den 50er-Jahren teilweise per Fahrrad, zu Fuß oder per Moped herumgefahren bzw. gegangen und haben die Baukörper oftmals auf "Schmierzetteln" notiert. Daher ist es oftmals und leider und
Irrtümern und Verwechselungen gekommen.

Die Bauaufsichtsämter stehen in der Regel auf dem Standpunkt, daß der Eigentümer beweisen muß, daß die
Gebäude "damals" legal erstellt worden sind.

Das wird allerdings, von Bauaufsicht zu Bauaufsicht anders gehandhabt.

Einige Fälle sind bekannt, da kam die Bauaufsicht "im Tiefflug vorbei" und erkannte an den
verbauten Materialien, daß die Gebäude vor 1900 erbaut sein mußten.

Andere Fälle sind bekannt, da wurde selbst eine Dorfchronik in Zweifel gezogen, als es
um eine ehemalige Schmiede ging, die vor über 200 Jahren (!) erstellt wurde.
Folge : es fehlte die Betriebserlaubnis und der "Tanz" begann ...........
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