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Thema: Neues Dach für die Werkstatt/Kellerdurchgang

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.03.2007 16:37:03 Titel: Neues Dach für die Werkstatt/Kellerdurchgang
Hallo zusammen,

bezüglich einer geplanten Dachsanierung habe ich eine Frage:
Anschließend an die Rückwand meines EFH besteht ein Anbau mit zwei hintereinander liegenden Räumen.
Der direkt an das Haus angrenzende Raum dient als Durchgang zum Keller und in den Garten.
Von diesem Raum geht ein weiterer Raum ab, der als Werkstatt dient.
Das mit Dachpappe gedeckte Flachdach dieses Anbaus ist marode und bedarf dringender Erneuerung.
Geplant ist, das Flachdach durch ein Tonpfannen-Pultdach zu ersetzen und durch Abschleppung dieses Pultdaches zusätzlich eine Art Carport zu schaffen.
Ist für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung/-anzeige erforderlich?
Vielen Dank
Erik Stern
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 Verfasst am: 21.03.2007 08:00:25 Titel: Re: Neues Dach für die Werkstatt/Kellerdurchgang
Hallo Herr Stern,

ja, für das beschriebene Vorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Durch die Errichtung eines Pultdaches statt eines Flachdaches wird erstens die Statik des darunter liegenden Mauerwerkes verändert, zweitens hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Abstandflächen.
Nähere Infos zu Bauanträgen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de) unter Bürgerservice / Lexikon.
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