Hallo Burkhard,
nach Ihrer Beschreibung werden Sie keine Baugenehmigung für die Isolierung des Hauses benötigen –> siehe dazu auch das Thema „Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich?“ Voraussetzung ist natürlich, dass das Haus bestandsgeschützt ist (zum Begriff „Bestandsschutz“ siehe unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=13 ).
Sollte Ihr Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegen, benötigen Sie evtl. eine naturschutzrechtliche Genehmigung (siehe dazu unter
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/sachbearbeiter.pdf ).
Die Aufstellung eines ortsfesten Verbrennungsmotors in einem Heiz- oder Aufstellraum ist genehmigungspflichtig. Zu beachten sind § 45 LBO - insbesondere dessen Abs. 3 - (siehe unter
http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P45.htm ) sowie die Bestimmungen der FeuVO (siehe unter
http://sh.juris.de/sh/gesamt/FeuerAnlV_SH.htm#FeuerAnlV_SH_rahmen ).
Einzelheiten sollten Sie mit dem/der für Ihren Bauort zuständigen Sachbearbeiter/in besprechen (für das Gebiet des Kreises Stormarn siehe unter
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee