Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Xaver,
in Schleswig- Holstein sind Solaranlagen und Photovoltaikanlagen gem. § 69 Abs. 1 Nr. 14 LBO auf oder an Gebäuden genehmigungsfrei, es sei denn, es handelt sich um Gebäude, die selber Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzes sind oder in deren Umgebung liegen.
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