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Thema: Dachgauben und Windfang

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.03.2007 17:30:20 Titel: Dachgauben und Windfang
Guten Tag zusammen,

wir bewohnen ein Einfamilienhaus in Reinbek Neuschönningstedt und beabsichtigen die Nutzbarkeit unseres Dachgeschosses durch 4 kleinen Gauben je 1,80 m ( Außenmaß ) zu verbessern. Davon sollen je 2 Stück zur Straßenseite und 2 Stück zum Nachbargrundstück zeigen. Die Traufenlänge liegt bei ca.9m je Hausseite.
Frage:
Müssen wir für unser Vorhaben einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellen (Unser Nachbar ist mit dem Vorhaben einverstanden ) oder gilt diese Regelung erst ab einer Gaubengröße von mehr als insgesamt 2/3 der Dachgeschosslänge ?
Des Weiteren beabsichtigen wir einen Windfang in einer Breite von ca.2,00 m und einer Tiefe von ca, 1,50m vor das vorhandene 2m breite Haustürelement zu setzen. Um uns besser vor dem Lärm der vorbeirasenden VHH- Busse zu schützen, möchten wir diesen Windfang mit Schallschutzfenstern und einer schalldichten Haustür versehen. Das bisherige Haustürelement bleibt aber zur räumlichen Abgrenzung weiterhin bestehen. Die gemauerten Wände bekommen ein separates Fundament, das Vordach wird ausschließlich auf dem Ringanker des Vorbaus abgestützt.
Frage:
Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig ?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Otter
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 Verfasst am: 09.03.2007 18:43:06 Titel: Re: Dachgauben und Windfang
Sehr geehrter Herr Otter,

Ihre Fragen kann ich leider nicht mit der erforderlichen Klarheit beantworten: Im Gegensatz zu uns verfügt die Stadt Reinbek als zuständige Baugenehmigungsbehörde über alle notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zur Beurteilung Ihrer Baumaßnahmen. Ich weiß beispielsweise nicht, ob ein Bebauungsplan (siehe dazu unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=39 ) und/oder eine Gestaltungssatzung für Ihr Grundstück bestimmte Regelungen treffen, gegen die die Maßnahmen möglicherweise verstoßen (unzulässige Überschreitung einer Baulinie oder Baugrenze durch den Windfang [vgl. unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=61 und http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=87 ], unzulässige Überschreitung einer ggf. festgesetzten Grund- und/oder Geschossflächenzahl [vgl. …http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=201 und http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=203 .], usw.).


Ungeachtet der bauplanungsrechtlichen und baugestalterischen Grundlagen brauchen Sie nach meiner Einschätzung aus rein bauordnungsrechtlicher Sicht für die Dachgauben nur dann eine Baugenehmigung, wenn der Gaubeneinbau in die Statik eingreift (Umkehrschluss aus § 69 Abs. 1 Nr. 17 LBO, siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ). Für den Windfang als unselbständigen Anbau an den „Hauptbaukörper“ werden Sie aus bauordnungsrechtlicher Sicht wohl eine Baugenehmigung benötigen.


Bevor Sie „loslegen“ kann ich Ihnen nur empfehlen, mit der Bauaufsicht der Stadt Reinbek Kontakt aufzunehmen und Ihre Fragen in einem Bauberatungsgespräch klären zu lassen. Das könnte evtl. kostenspielige und nervenaufreibende Auseinandersetzungen vermeiden ;-))

Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 12.03.2007 12:33:20 Titel: Re: Dachgauben und Windfang
Guten Morgen Herr Bebensee,

für Ihre schnelle und ausführliche Antwort sowie für Ihre Ratschläge möchte ich mich herzlich bedanken.
Dann werde ich mal einen Beratungstermin mit dem Bauamt Reinbek vereinbaren, bevor das irgendwelchen Ärger gibt...
Mit freundlichen Grüßen

Frank Otter
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 Verfasst am: 12.03.2007 12:33:21 Titel: Re: Dachgauben und Windfang
Guten Morgen Herr Bebensee,

für Ihre schnelle und ausführliche Antwort sowie für Ihre Ratschläge möchte ich mich herzlich bedanken.
Dann werde ich mal einen Beratungstermin mit dem Bauamt Reinbek vereinbaren, bevor das irgendwelchen Ärger gibt...
Mit freundlichen Grüßen

Frank Otter
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 Verfasst am: 12.03.2007 13:12:19 Titel: Re: Dachgauben und Windfang
Hallo Herr Otter,

keine Ursache, hört und liest man gerne. Viel Erfolg bei Ihrem Gespräch ...

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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