Hallo Ad,
offen gestanden kann ich mir ohne eine Zeichnung schwer vorstellen, „wo Sie der Schuh drückt“.
Sollte für den Carport ein Baugenehmigungsverfahren laufen, wären im Zuge des Verfahrens auch die Erschließungsfragen zu klären. Deshalb muss aus dem Lageplan, den Sie bei der Genehmigungsbehörde einreichen, oder der formlosen Baubeschreibung Ihr Problem erkennbar sein.
Ich würde mich an Ihrer Stelle mit der zuständigen Bauaufsicht in Verbindung setzen und um ein Bauberatungsgespräch bitten. Bei der Gelegenheit könnten Sie auch gleich klären, welche Gebühren anfallen würden (das richtet sich nämlich nach dem umbauten Raum und dem Bauprüfverfahren, das durchgeführt wird).
Maßgeblich ist in Schleswig-Holstein die Baugebührenverordnung, die Sie unter folgendem Link finden:
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http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauGebVO_SH.htm#BauGebVO_SH_rahmen
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee