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Thema: Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich ?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.02.2007 23:27:24 Titel: Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich ?
Hallo,

ich möchte auf der Außenwand meines EFH (Außenbereich) zum Zwecke der Energieeinsparung eine zusätzliche Isolierung aufbringen. Für diese Maßnahmen erhält man bei der KFW entsprechende kostengünstige Kredite. Durch die zusätzliche Isolierung wird die Außenwand um ca. 12 cm dicker, d.h. jede Hausseite wir um ca. 24 cm länger und damit verändert sich die Außenabmessung des Gebäudes.
Ich habe von verschiedenen Anbietern zwei Angebote vorliegen: Im ersten Fall wird auf die vorhandene Wand unten knapp über dem Boden ein L-Profil angebracht, auf dem die Isolierung lastet. Im zweiten Fall muss ein zusätzliches Ringfundament errichtet werden. Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig / nur Variante 1 , 2 ? Im voraus vielen Dank für eine Antwort.
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 Verfasst am: 22.02.2007 10:40:35 Titel: Re: Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich ?
Hallo,

so, wie Sie Ihr Vorhaben beschreiben, wollen Sie ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) auf die vorhandene Außenwand aufbringen lassen. Normalerweise sind für WDVSe keine Fundamente erforderlich, da die Isoliermaterialien in der Regel sehr leicht sind und auf die vorhandene Wand "nur" aufgeklebt oder mit Dübeln an der Wand befestigt werden (s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4rmed%C3%A4mmverbundsystem , http://www.bnu.de/hesa/wai1/showcontent.asp?ThemaID=4891 oder http://www.dach.de/services/dachlexikon/waermedaemm-verbundsystem/ ).

Um einen guten Anschluss an die Kelleraußenwände zu schaffen, wird z.B. der Boden um das Gebäude herum aufgegraben und dann ein L-Profil an-/eingebracht, auf der das Dämmmaterial befestigt wird. Das L-Profil ist somit kein Fundament im eigentlichen Wortsinn. Wenn Sie sich für ein WDVS entschieden haben, dann sollte das Ringfundament die gleiche Funktion erfüllen wie das L-Profil, also keine "tragende Rolle" spielen.

Da ein WDVS aufgrund der verwendeten Materialien und wegen seiner Verbindung mit der vorhandenen Außenwand kein Fundament benötigt, greift es nicht in die Statik des Hauses ein und ist damit baugenehmigungsfrei nach § 69 Abs. 2 LBO (s. http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P69 ). Anders sieht es dann aus, wenn Sie z.B. ein neues Vormauerwerk mit innenliegender Dämmung usw. herstellen lassen. Das neue Vormauerwerk wäre mit Mauerankern am bestehenden Mauerwerk verbunden, hätte auch tatsächlich ein Fundament und wäre damit statisch relevant. Für eine solche Baumaßnahme wäre eine Baugenehmigung erforderlich.

Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, dann müssten Sie sich vor Baubeginn mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Möglicherweise wäre dann eine Außenwanddämmung unzulässig.

Wenn Sie durch die Verlängerung des Gebäudes die Abstandflächen zu den Nachbargrenzen nicht mehr einhalten können, müssten Sie über die Gemeinde bei der für Sie zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Ausnahme nach § 6 Abs. 14 Nr. 2 LBO (s. http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P6 ) beantragen.

Mit freundlichem Gruß
Larissa Bebensee
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 Verfasst am: 22.02.2007 11:22:50 Titel: Re: Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich ?
Danke für die kompetente und schnelle Antwort. Können Sie mir bitte noch die Anschrift evtl. Ansprechpartner der Denkmalschutzbehörde nennen, oder gibt es eine Homepage, auf der man sich informieren kann?
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 Verfasst am: 22.02.2007 11:33:47 Titel: Re: Außenwandsanierung / Baugenehmigung erforderlich ?
Ja, auf der Internet-Seite des Landes Schleswig-Holstein gibt es eine Übersicht über die Ansprechpartner beim Land und bei den Kreisen:
http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Kategorien/Landesverwaltung/Kultur/Landesamt_20f_C3_BCr_20Denkmalpflege/Beh_C3_B6rden/Beh_C3_B6rden__Treffer.html -

Grundsätzlich ist für Sie die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/ der sich Ihr Haus befindet, zuständig. In der Regel ist die untere Denkmalschutzbehörde dem Bauamt organsisatorisch zugeordnet.

Mit freundlichem Gruß
Larissa Bebensee
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