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Thema: Windkraft oder BHKW

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.02.2007 11:48:07 Titel: Windkraft oder BHKW

Hallo !

Bei e-bay habe ich eine Windmühle ersteigert, die in etwa 5000 Watt Strom bringt.
Nun habe ich mir überlegt, einen NIRO-Tank aufzubauen, den mit Wasser zu
befüllen und dieses Wasser zu erhitzem und in die Heizungsanlage zu speisen.

Benötige ich irgendeine Genehmigung ?


Ein Bekannter möchte einen Dieselmotor sehr günstig loswerden. Ein Standmotor.
Etwa 15 PS. Ich stelle mir vor, den mir hinzustellen, damit ich bei Stromausfall
Strom habe.
Der Motor ist luftgekühlt, er müßte also in einem Raum unterbgebracht werden.
Den würde ich mit Heizkörpern auskleiden und die Abwärme in den Kreislauf
der Heizung bringen.

Nun hat mich die Dame vom Bauamt angerufen und auf AB gesprochen, daß bei
solchen Anlagen bis 1 mW keine Baugenehmigung nötig ist.
Ist das richtig ?
Was ist ein mW ?

Vielen Dank !
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 Verfasst am: 12.02.2007 11:51:59 Titel: Re: Windkraft oder BHKW


Ach ja, da war noch etwas !

Der Dieselmotor ist etwa so groß wie ein halber Kühlschrank.
Mit Generator dran also etwa wie ein normaler Kühlschrank.

Der Raum für diese Anlage, damit man um den Stromerzeuger herumgehen und
ihn warten kann wäre dann wohl in etwa 5 / 5 Meter und etwa 2 Meter hoch.

Ich denke an reine Schutzwände aus y-tong, aber mit Styropur von aussen
verkleidet und Blech davor, um die Wärme nicht zu verlieren. Das Dach
wäre Blech mit Styropur.
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 Verfasst am: 14.02.2007 11:45:21 Titel: Re: Windkraft oder BHKW
Hallo,

für meine Antwort gehe ich davon aus, dass Sie Schleswig-Holsteiner sind. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, könnte die Antwort etwas anders ausfallen, da jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung hat. Jede Landesbauordnung regelt die Frage der Genehmigungspflicht baulicher Anlagen etwas anders.

Das Aufstellen von Windenergieanlagen ist in Schleswig-Holstein baugenehmigungspflichtig, da die Anlagen sowohl bauplanungsrechtlich (-> §§ 29, 30, 34, 35 Baugesetzbuch) als auch bauordnungsrechtlich (-> § 6 Abs. 9 und 14, Landesbauordnung) problematisch sein können. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=52.

Wenn ich Sie richtig verstehe, sollen der Tank und die Windenergieanlage eine Einheit bilden. Im Bauantrag müssten Sie die komplette Anlage darstellen, also einschließlich des Tanks.

Wenn der Tank nicht in Zusammenhang mit der Windenergieanlage steht, dann wäre er bis zu einem Behälterinhalt von 50 m³ und einer Höhe bis zu 6 m baugenehmigungsfrei (vgl. § 69 Abs. 1 Nr. 31 d LBO – s. http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P69 ). Baugenehmigungsfrei heißt aber nicht, dass die sonstigen Bauvorschriften nicht trotzdem einzuhalten wären. Sonstige Bauvorschriften wären z.B. Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung, von Abstandflächenvorschriften usw. Solche Vorschriften wären dann zu beachten, wenn der Tank im Freien aufgestellt werden soll.


Zum Dieselmotor:
Baurechtlich problematisch ist weniger der Dieselmotor selber als vielmehr der Tank für den Dieselkraftstoff. Nach § 69 Abs. 1 Nr. 31 c LBO sind Behälter zur Lagerung wassergefährdender Stoffe nur bis zu 1 m³ Behälterinhalt baugenehmigungsfrei. Und wenn Sie für den Dieselmotor einen Raum bauen, dann ist dieser Raum u.U. baugenehmigungspflichtig, wenn er nämlich – je nachdem, ob Sie im Innenbereich oder im Außenbereich wohnen – größer als 30 m³ bzw. größer als 10 m³ ist (vgl. § 69 Abs. 1 Nr. 1 LBO). Wenn Sie also einen Raum mit den Maßen 5m x 5m x 2m bauen, dann hätte dieser einen umbauten Raum von 50 m³ und wäre damit baugenehmigungspflichtig.

Ich empfehle Ihnen, bei der Kollegin vom Bauamt noch einmal anzurufen und nachzufragen, auf welche Art von Anlagen bis 1 mW (= Megawatt – s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/MW) sie sich bezieht.

Mit freundlichem Gruß
Larissa Bebensee


---
Zuletzt geändert am 14.02.2007 um 11:51:08 von Larissa Bebensee.
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 Verfasst am: 14.02.2007 11:56:46 Titel: Re: Windkraft oder BHKW

Hallo,
ich kontreisiere.

Bad Oldeslohe, Schleswig-Holstein.

Treibstoffbehälter unter 1.000 Liter.

Größenberechnung "mW" kann ich leider nicht ausfindig machen unter dem Link.

Ja, 50 m3.

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 Verfasst am: 14.02.2007 12:01:11 Titel: Re: Windkraft oder BHKW
Sorry, da ist die Klammer am Ende in den Link mit hineingerutscht. Nun sollte es aber klappen:
http://de.wikipedia.org/wiki/MW
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