Ich helfe gern etwas aus, um die
Gebühren zu senken :
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A.
Dieses soll eine Anfrage analog zu § 4 Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein dastellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich meine Realdaten hier abgekürzt habe, denn google.de
läßt grüßen. Wollen Sie die Anfrage nur beantworten, wenn ich mich oute, schreiben Sie es
bitte, ich sende dann einen Brief per Post.
B.
Vorwort.
Unerwähnt will ich aber nicht lassen, daß Sie nicht nur eine sehr übersichtliche Informationsseite
betreiben, nach meiner Ansicht, sondern auch sachgerechte Auskünfte sehr schnell erteilen.
Gehen Sie daher bitte von einem Kompliment aus !
Teilantwort : Das sieht man an anderen Stellen auch anders. Dort wird auch schon mal
gepoltert, "der" habe keine Ahnung. Rückfragen dazu bitte an die Obere Bauaufsicht
im Innenministerium Kiel unter 0431 - 988-0.
C.
Bei meiner Fahrt durch Ihren Landkreis sind mir zahlreiche Bauobjekte aufgefallen, die an die
Standorte (in der gesehenen Form) nicht hingehören können, daher diese Anfrage.
D. - Nun aber los. -
Wie ist die Personalentwicklung in Ihrer Abteilung :
a. bis 5 Jahre zurück wie wird sich diese Situatioen vermutlich
b. in den kommenden 5. Jahren entwickeln, was jeweils die
Personalstärke angeht ?
Teilantwort : Keine wesentlichen Veränderungen !
Allerdings : Es gibt mitlerweile interene Statistiken, aus denen sich ergibt,
in wiefern sich die bauaufsichtsämter durch Gebühreneinnahmen
selbst finanzieren.
c: Wie Ist Ihre (Herr Bebenseee) fachliche Ausbildung ?
Bau-Ing. ? Verwaltung ?
Teilantwort : Volljurist !
d. Wie ist die Ausbildung der MitarbeiterInnen in Ihrer Abteilung ?
Fachleute Bauwesen ? Verwaltungsfachleute ?
Teilantwort : In der Regel "Verwealtungsfachangestellte", drei Jahre
Ausbildung.
e. Haben Sie bei der Erteilung / Ablehnung einen persönlichen Spielraum, den
Sie ausschöpfen können. Einen Spielraum also, der über "gerichtlich überpfübares
Ermessen" hinaus geht ?
Teilantwort : Das ist wie bei dem Verkehrspolizisten. Wenn der Sie aufs Korn genommen
hat, machen Sie jede Woche den Alkoholtest oder zeigen jede Woche das Warndreieck !
f. Wie gehen Sie gegen Baukörper vor, von denen man - als Laie - vermuten muß, daß
die in der bestehenden Form nicht an die jeweilige Stelle gehören ?
Welches Konzept haben Sie für Ihre Behörde - Abteilung - entwickelt, um gegen
"Schwarzbauten" vorzugehen ?
Teilantwort : In der Regel wird nur vorgegangen, wenn es zu Anzeigen Dritter
(Nachbarn pp.) kommt.
g. Wieviele Bauanträge gingen bei Ihnen 2006 ein ?
Dasvon genehmigt ?
Davon abgelehnt ? Und von den Ablehnungen wieviele in Widerspruch, wieviele danach
zu Gericht ? Wieviele Vergleiche wurden vor Gericht geschloßen ?
Wieviele Urteile zu Gunsten / Ungunsten gab es ?
h. Wieviele Male sind Sie h.1. aufgrund Anzeigen, h.2. aufgrund eigener Erkenntnisse
gegen "Schwarzbauten" vorgegangen in 2006 ?
Wie war diese Entwickluing in den letzten 5. Jahren ?
i. In wiefern sind SIe verpflichtet, nachvollziehbaren Anzeigen wegen "Schwarzbauten"
nachzugehen (also auch den anonymen, aber eben nachvollziehbaren) ?
Teilantwort : Keine Verpflichtung ! Wie beim falschen Parken, da fährt der Polizist auch
dran vorbei.
j. KLIMAWANDEL :
Dieses Thema setze ich als bekannt voraus. Minister Sigmar Gabriel, SPD, und Klaus
Töpfer, CDU, Minister a. D. sind sich einig.
In wiefern können Sie Bauwilligen "nahe legen", anders zu bauen bsplw. bei Wohnungen,
um Energieverbrauch (für Heizung) zu vermeiden ?
In wiefern haben Sie die Zeit / Möglichkeit / "Würde des Amtes" auf Besitzer von alten Häusern bzw.
Wohnungen "einzuwirken" (mit guten Worten reden), daß Heizenergie eingespart wird ?
Teilantwort : Eine Behörde ist so aufgebaut, daß sie einen "Stapel Papier"! einsammelt und nachher
einen Stempel drunter setzt. Entweder Genehmigung oder Ablehnung. Oftmals werden die
Anlagen (Statik) gar nicht verstanden.
Das Thema "Klimawandel" kommt in den "Verwaltungsvorschriften" nicht vor, interessiert
also niemand in einer Verwaltungsbehörde.
k . - Abschlußfrage -
Mit dem natürlichen Haushalt von Flächen soll schonend umgegangen werden. Energie (bsplw. als
Heizung) soll möglichst - siehe oben Thema Klima - schonend eingesetzt werden. In wiefern sind
diese Aufgaben Ihnen von "dem Gesetzgeber" auf Ihre "Fahnen geschrieben" und sind Sie
aufgrund Ihrer Konzeption in der Lage, diese Vorgabe einigermaßen umzusetzen ?
Welche (Schul-)Note würden Sie sich stellvertredend geben bei dieser Umsetzung zwischen
sehr gut bis ungenügend ?
Falls Sie sich eine schlechte Note geben, nennen Sie bitte die Gründe, die dazu führen.
Teilantwort : Das Thema ist nicht Inhalt von "Verwaltungsvorschriften".
Sehr geehrter Herr St.,
vielen Dank für Ihr Kompliment und Ihr Interesse an unserer Arbeit.
Gerne nehme ich Ihr Angebot an, uns zu schreiben. Auf diese Weise wissen wir, wem wir ggf. den Kostenbescheid (vgl. § 8 IFG-SH unter
http://sh.juris.de/sh/InfFrG_SH_P8.htm ) zuschicken können ;-))
Mit freundlichem Gruß
aus Stormarn
Jens Bebensee