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Thema: Mauer als Trennung des Gundsückes

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.02.2007 17:28:46 Titel: Mauer als Trennung des Gundsückes
Hallo und Guten Tag

Ich habe da eine Frage, wir möchten gerne mit unseren Nachbarn im Bereich der Terassen (Doppelhaus) das Grundstück durch eine Mauer trennen.
Das Maß ist 2 m Höhe und 4 m Länge aus Massiven Stein, ist hierzu eine Baugenehmigung erforderlich ?

Mit freunlichen Gruß
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 Verfasst am: 09.02.2007 12:50:08 Titel: Re: Mauer als Trennung des Gundsückes
Hallo Frau/Herr Bilidt,

Sichtschutzwände bis zu 2 m Höhe und 5 m Länge sind nach § 69 Abs. 1 Nr. 9a LBO baugenehmigungs- und anzeigefrei (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Nachbarrechtliche Probleme wird es ja wohl nicht geben, da Sie sich mit Ihren Nachbarn einig zu sein scheinen.

Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal mit Ihrer Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung sprechen, ob es für Ihre Grundstücke evtl. einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung gibt, die die Mauer nicht zulässt.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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