Wir wollen auf dem selben Grundstück, auf dem bereits im Außenbereich - aber unterhalb der Nutzungsartengrenze - ein Haus steht und bewohnt ist , ein weiteres erstellen. Die Genehmigung wird erteilt.
Wie kann man evtl. noch vorher die Nutzungsartengrenze in angemessener Weise so verschieben, dass der Bauplatz eine bessere Ausrichtung erhält ( Begradigung der Grenze oder Verschiebung um 1 Meter ? )
MfG
Die Antwort hilft zwar weiter, wenn ich die Änderung dokumentieren lassen will.
Aber kann ich als Eigentümer oder ein von mir beauftragtes Vermessungsbüro eigenständig die Nutzungsartengrenze verändern. Wer ist mein behördlicher Ansprechpartner, wer prüft und entscheidet letztendlich ?
MfG
P.Petzold
das Liegenschaftskataster weist die tatsächliche Nutzung der Flurstücke nach einem Nutzungsartenkatalog nach. Deshalb wird Ihr/e Ansprechpartner/in eine der im § 3 VermKatG benannten Vermessungsstellen sein (vgl. auch § 12 Abs. 5 Nr. 1 VermKatG).
Vielleicht helfen Ihnen die nachstehenden Links noch etwas weiter: