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Thema: Garage abreißen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 26.01.2007 17:02:20 Titel: Garage abreißen
Guten Tag.

Wir haben eine alte Garage (Betonplatten) auf unserem Grundstück, die direkt an der Grenzlinie steht.
Da sie in einem nicht gefährlichen aber sanierungsbedürftigen Zustand ist, möchten wir sie abreißen und stattdessen ein neues Carport haben.
Ich weiss, dass wir eine Baugenehmigung für das Carport haben müssen aber dürfen wir ohne große Probleme die Garage einfach abreißen lassen oder brauchen wir auch da irgendwelche Genehmigung(en)?

Danke im Voraus.
Ad
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 Verfasst am: 27.01.2007 10:54:37 Titel: Re: Garage abreißen
Hallo Ad,

der Abbruch der Garage ist in Schleswig-Holstein nach § 69 Abs. 5 LBO baugenehmigungs- und anzeigefrei (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Der Carport ist baugenehmigungs- und anzeigefrei, wenn er die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1 der Landesverordnung zur Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauRVBeschlV_SH_2006_P2.htm ) oder des § 69 Abs. 1 Nr. 1a LBO erfüllt. Weitere Erläuterungen finden Sie in diesem Forum auch unter den Themen „Grenzbebauung mit Garage“ und „Reifen-Hoch-Lager an Gewächshaus & Garage“.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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