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Thema: Umsetzung Tür / Fenster.

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 24.01.2007 09:41:37 Titel: Umsetzung Tür / Fenster.
Moin-Moin.

Wir haben ein Nebengebäude mit einer Zugangstür und einem Fenster. Nun überlegen wir, ob wir Fenster und Tür tauschen können. Also Fenster dorthin, wo jetzt die Tür ist und umgedreht. Beide Elemente sind nur
eingeschraubt. Jeweils durch den Rahmen. Abgedichtet und mit Leisten versehen. Am Gebäude würde
somit letztendlich nur die Optik geändert, denken wir. Etwas bequemer hätten wir es auch, weil die
Tür eben an anderer Stelle wäre.

Schönen Tag wünscht Manfred.
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 Verfasst am: 25.01.2007 10:58:38 Titel: Re: Umsetzung Tür / Fenster.
Moin moin Herr Wocker,

schön, dass Sie was für die Optik tun wollen.

Der Umtausch von Fenster und Tür ist nach § 69 Abs. 4 LBO baugenehmigungs- und anzeigefrei (sieh unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Wenn allerdings in die Statik eingegriffen wird, ist eine Baugenehmigung bzw. eine Bauanzeige erforderlich („Umkehrschluss“ aus § 69 Abs. 1 Nr. 17 LBO).

Diese Einschätzung gilt selbstverständlich nur dann, wenn das Haus bestandsgeschützt ist (zum Bestandsschutz siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=13 ). An einem ungenehmigten Gebäude ist praktisch jede Maßnahme baugenehmigungspflichtig.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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