Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Vollrenovierung

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.01.2007 13:13:43 Titel: Vollrenovierung
Hallo.

Wir überlegen, im Sommer unser Haus komplett zu renovieren und einige
Extras einzubauen.

Also alle Fenster raus und neue Fenster rein.
Isolierung auf den Fußboden, neuen Estrich drauf.

Die vorhandenen Heizkörper passend höher hängen.

Das Haus hat eine Tiefe von 8 Metern. Alle Gipbs-Wände darunter sind nicht
tragend. Also raus damit und eine neue Aufteilung schaffen.

Extras : irgendwo im Hause eine Stelle suchen und einen Wassertank von etwa
1000 Liter "vergraben", um darin Wärme zu speichern.

Die Außenwände isolieren.

Ist eine Bauanzeige oder eine Baugenehmigung nötig oder vorgeschrieben ?
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 25.01.2007 10:45:46 Titel: Re: Vollrenovierung
Hallo Frau Prüß,

Instandhaltungsarbeiten sind nach § 69 Abs. 4 LBO Schl.-H. baugenehmigungs- und anzeigefrei (siehe http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Durch Instandhaltungsmaßnahmen werden zerstörte oder schadhafte Bauteile wieder hergerichtet, Mängel oder Schäden beseitigt durch Maßnahmen, die den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen oder ihn wiederherstellen und erhalten.

Etwaige denkmalschutzrechtliche Bestimmungen wären aber zu beachten (siehe http://sh.juris.de/sh/DSchG_SH_1996_P9.htm ).


Wenn in die Statik eingegriffen wird („Umkehrschluss“ aus § 69 Abs. 1 Nr. 17 LBO) oder/und die Maßnahmen der Qualität nach so (kosten-)intensiv sind, dass sie praktisch zu einem Neubau führen, ist eine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich.


Diese Einschätzungen gelten selbstverständlich nur dann, wenn das Haus bestandsgeschützt ist (zum Bestandsschutz siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=13 ). An einem ungenehmigten Gebäude ist praktisch jede Maßnahme baugenehmigungspflichtig.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 29.01.2007 09:08:34 Titel: Re: Vollrenovierung
Hallo Herr Bebensee !

Spricht etwas dagegen, ein 1.000 Liter-Wasser-Behälter (oder mehr) als Wärmepuffer
"mitten im Haus" zu vergraben ?

Herzliche Grüße und schon Danke !
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 31.01.2007 09:45:56 Titel: Re: Vollrenovierung
Hallo Frau Prüß,

solange Sie nicht in die Statik des Gebäudes eingreifen, ist der Behälter baugenehmigungs- und anzeigefrei.

Vor Umsetzung der Maßnahme sollten Sie vorsichtshalber noch einmal mit der Wasserbehörde sprechen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: