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Thema: Jahres Oldtimer Treffen auf der Wiese

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.12.2006 12:50:23 Titel: Jahres Oldtimer Treffen auf der Wiese
Moin.

Ich gehöre zu einer Gruppe, die ihre Oldtimer (Trecker, Anhänger, wenige PKW) selbst in Schuß
hält. Für den Sommer planen wir ein Treffen an dem alle teilenhmen können sollen, die sich
vorher anmelden. Es wird daher eine geschloßene Veranstaltung werden. Auch die Besucher
sollen sich vorher anmelden oder erhalten keinen Zutritt.

Es bietet sich eine Weide bei uns an, die im Aussenbereich liegt. Das Ordnungsamt sagte eine
Genehmigung zu, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Feuerlöscher und
Toiletten beispielsweise.

Aus einem 8,0 Meter langen Wohnwagen wollen wir nun einen Toilettenwagen herstellen
und benutzen. Mit Fäkalienauffangbehälter.


Fragen :

1. Ist das Bauamt an dem Treffen zu beteiligen ?

2. Weit anreisende Gäste sollen Zelten dürfen für 3,0 Tage / Nächte .........

3. Muß der Toilettenwagen nach der Veranstaltung sofort wieder
von der Weide verschwinden oder kann er "schlimmstensfalls"
bis zur nächsten Veranstaltung stehen bleiben ?
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 Verfasst am: 02.01.2007 12:02:56 Titel: Re: Jahres Oldtimer Treffen auf der Wiese
Moin Herr Thomsen,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1.)
Wenn das Ordnungsamt dies nicht von sich aus tut, würde ich an Ihrer Stelle die Bauaufsichtsbehörde informieren und auf § 36 Abs. 3 letzter Satz Landesnaturschutzgesetz hinweisen (vgl. http://sh.juris.de/sh/NatSchG_SH_2003_P36.htm ).


2.)
Siehe ebenfalls § 36 Abs. 3 LNatSchG.

3.)
Mit den baugenehmigungs- und anzeigefreien Toilettenwagen im § 69 Abs. 1 Nr. 47 LBO (siehe http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ) sind solche gemeint, die jederzeit zum Verkehr auf öffentliche Straßen zugelassen werden können. Ein längerfristiger Verbleib des Toilettenwagens auf dem Grundstück wird daher problematisch sein.

Über die Frischwasserversorgung und die Entsorgung sollten Sie sich noch Gedanken machen.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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