Moin-Moin :)) 
 
In diesem Jahr hatte ich das Vergnügen, von Flensburg bis Hannover, also auch in  
Neumünster, Bad Segeberg und bis Norderney mir alte bauliche Anlagen aus der 
NAZI-Zeit anschauen zu dürfen. 
In Bückeburg dazu eine ehmalige Raketenabschußbasis der NATO, die von  
Vandalen mit einem Radlader "bearbeitet" worden war und ein extrem hoher 
Schaden entstand ! 
 
In dem Porta-Berg bei Minden konnte ich mir alte NAZI-Anlagen ansehen, die  
nur unter fachlicher Begleitung betreten werden können, weil sonst  
Lebensgefahr besteht. In Flensburg ist ein alter Bunker überdeckt 
worden und befindet sich nun unter einer Start- und Landebahn des 
Sport-Flughafen. 
 
In manchen Stadt-Archiven lassen sich alte Baupläne aus der NAZI-Zeit 
einsehen. Daraus ergibt sich, wann in welcher Form auch in  
privaten Häusern Schutzräume oder Fluchtwege gebaut worden  
sind.  
 
 
Jetzt mal abgesehen von der technischen Problematik, daß solche alten Anlagen wie  
bsplw. in Surendorf (U-Boot-bunker) gar nicht gesprengt werden können frage  
ich mal in die Runde : 
 
- wer ist wann dafür zuständig, daß solche "legal" erstellten Anlagen  
zurück gebaut werden ? 
 
- stellen wir uns die Treibstoffvorratsbehälter des ehemaligen NAZI-Militär- 
Flughafen in Flensburg vor, oder die in Neumünster mit Milzbrand  
verseuchten Gebiete (im Erdreich unterhalb 15 Metern), wer ist dort 
und wann für "Rückbau" zuständig - wobei ich nur die "Bauwerke" 
meine. Den Rest macht ja der Kampfmittelräumdienst :=) 
Und wie kann man es verstehen, 
daß diese nicht mehr genutzten Anlagen oftmals stehen bleiben und der 
"kleine Bürger" zum Rückbau seiner "Schwarzbauten" verpflichtet 
wird (siehe Auflistung des Petitionsausschußes im Internet) ??								 
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