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									Geschrieben von:Holger
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									Hallo Herr Bebensee :-)
 wir möchten uns evtl. eine eigene Tankstelle im Garten bauen bzw.
 aufstellen. Drin sein werden bis maximal 1.000 Liter
 Pflanzenöl. Entweder direkt vom Hersteller oder von LIDL.
 
 Schon jetzt fahre ich damit meinen "LKW", der bauart gleich ist
 wie ein PKW.
 
 Diesel oder andere gefährliche Stoffe werden niemals in der
 Tankstelle landen. Versprochen !
 
 Die Tankstelle
 soll aus Bauschutt errichtet werden. Platte aus etwa 3 mal 3 Metern,
 Höhe etwa 2,0 Meter. Die Zapfanlage wird mit 12 Volt
 betrieben.
 
 Es nervt einfach, dauerdn bei LIDL vorzufahren und in den Wagen
 zu schütten. Da könnte ich mit einem 1.000 Liter Faß ja spielen,
 wenn ich die Zeit habe.
 
 Übrigens der erste Dieselmotor wurde mit Nußöl
 betrieben, nicht mit Erdöl.
 
 Ist eine solche Privattankstelle zuläßig ?
 
 Fremde Personen haben keinen Zugang !
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									Geschrieben von:Jens Bebensee
 Fachdienstleiter Bauaufsicht
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									Hallo Holger, 
gegen die Privattankstelle bestehen aus meiner Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, denn nach § 2 Nr. 4 der Landesverordnung zur Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens bedürfen selbst Tankstellen mit einem Dieselkraftstoff-Lagerbehälter bis zu 1 m3 Inhalt für die Eigenversorgung von Fahrzeugen mit Dieselkraftstoff keiner bauaufsichtlichen Genehmigung (siehe unter  http://sh.juris.de/sh/BauRVBeschlV_SH_2006_P2.htm   ).
 
Etwaige Bebauungsplanfestsetzungen und die „üblichen Sorgfaltspflichten“ sollten natürlich beachtet werden.
 
Falls Sie die Anlage an die Entwässerung anschließen wollen, sollten Sie vorher zur Wasserbehörde Kontakt aufnehmen.
 
Mit freundlichem Gruß 
Jens Bebensee
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									Geschrieben von:Walter Weber
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									Hallo Leute, 
 so einfach wie Jens das schreibt ist es aber leider auch nicht, besonders in einem Wasserschutz Gebiet.
 Außerdem müssen Mineralöl Lagerstätten gegen Auslaufendes Öl gesichert sein, das gilt auch für den Tankplatz.
 Sprich der Behälter muß Doppelwandig sein, Tankplatz mit einer Öl und Benzindichten schicht versehen werden und einen Regenwasserabfluß über einen Ölabscheider haben.
 Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
 Gruß
 Wickie
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									Geschrieben von:Natasche Machende
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									Sehr geehrter Herr Weber,
 Ihre Dastellung ist die falsche ! Wie Herr Bebensee richtig ausführte wird keine
 Genehmigung bis 1.000 Liter benötigt. Im übrigen darf ich darauf aufmerksam
 machen, daß der Eingangsfragesteller wegen einer Tankstelle mit "PÖL"
 (Pflanzenöl) anfragte. Pflanzenöl ist ein Lebensmittel und es gibt keine
 Vorschrift in keinem Gesetz, nach dem vorgeschrieben ist, welches
 Lebensmittel in welcher Menge gelagert werden darf. Es wäre daher sogar
 möglich, daß Sie Ihr Wohnzimmer (und Schlafzimmer usw.) mit PÖL-Kartons
 aus dem Supermarkt bis unter die Decke vollpacken.  Erklären müßen Sie
 Ihr Vorhaben nur Ihrer Familie (ggf. Ihrem Vermieter) und allerschlimmsten
 Falles den von Nachbarn gerufenem Amtsarzt.
 
 
 Schöne Grüße und guten Rutsch
 Natasache Machende
 - Rechtsanwältin -
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									Geschrieben von:Walter Weber
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									Hallo All,
 
 es lag nicht in meiner Absicht, den Beitrag von Herr Bebensee als falsch, oder Fehlerhaft hin zu stellen.
 Ich möchte noch mals darauf hin weisen, das ich von Mineralischen Ölen gesprochen habe und nicht von Pflanzenöl.
 In dieser Beziehung dürfte meine Aussage richtig sein.
 Mit freundlichen Grüßen und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht
 Walter Weber
 Frührentner
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									Geschrieben von:Natascha Machende
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									Sehr geehrter Herr Weber,
 
 rufen Sie einfach die LBO auf uns lesen Sie nach. Auch danach ist Ihre
 Aussage falsch !   1.000 Liter "Erdöl" sind, wie Herr Bebensee beschrieben
 hat, OHNE Genehmigung zuläßig !
 
 Mit freundlichen Grüßen
 Natascha Machende
 - Rechtsanwältin -
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									Geschrieben von:Natasche Machende
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									Geschrieben von:Walter Weber
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									Sehr geehrte Frau Machende,
 ich glaube wir reden von verschiedenen Dingen.
 Ich habe nicht behauptet, das ein Mineralöl lager unter 1.000 L. genehmigungspflichtig sei.
 Das steht so ja auch in dem von Ihnen eingestellten Link.
 Zitat:
 § 69 Landesbauordnung (LBO)
 Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben
 
 (1)
 Die Errichtung, Herstellung und Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige:
 ...........
 31
 ........
 c) zur Lagerung wassergefährdender Stoffe bis zu 1 m³ Behälterinhalts einschl. Rohrleitungen, Auffangräumen und Auffangvorrichtungen sowie der zugehörigen Betriebs- und Sicherungseinrichtungen sowie Schutzvorhkehrungen,
 ...........
 Zitat Ende
 
 Mir geht es um die  Sicherheit Ausstattung eines solchen Behältnisses für Mineralöl,
 die ja wie oben beschrieben auch Genehmigungs frei sind, aber vorhanden sein müssen/ sollten.
 Sicher gehört Pflanzenöl nicht zu den wassergefährdenden Stoffen, aber eben Mineralöl und darauf bezog sich mein Beitrag.
 Tut mir leid, wenn mein gut gemeinter Rat zur allgemeinen Verwirrung bei getragen hat.
 Ich hoffe, das nun alle Unklarheiten beseitigt sind.
 Mit freundlichen Grüßen
 Walter Weber.
 
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