Geschrieben von:
Hannelore
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Guten Tag !
Noch eine Frage. Wir haben zu dem Wohnhaus unserer Mutter einen sehr langen
Zufahrtsweg. Ein Teilstück davon möchten wir gern überdachen und diese
Überdachung als genehmigungsfreie Garage verstanden wissen. Das würde
bedeuten, daß man sozusagen daß letzte Stück zum Haus durch die Garage
fährt.
Die Amtsverwaltung meinte, daß das in Ordnung sei, weil Rettungsfahrzeuge
von der anderen Seite des Hauses her zufahren würden.
Wir dachten an 8,0 Meter Länge und an 6,0 Meter Breite dieser Art
Durchfahrtsgarage.
Ist das so in Ordnung ?
Herzliche Grüße Hannelore
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