Hallo Thomas,
unsere Auskünfte, die wir im Rahmen des Bürgerforums erteilen, stützen sich u.a. auf drei Punkte:
1.) § 83a Landesverwaltungsgesetz – LVwG -,
nachzulesen unter
http://sh.juris.de/sh/VwG_SH_P83a.htm ,
2.) Abschnitt 2.2 des Organisations- und Verfahrenserlasses des Innenministeriums vom 07.09.2001,
nachzulesen unter
http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2130.74-0001.htm und
3.) das Leitbild unserer Kreisverwaltung,
nachzulesen unter
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/1/Leitbild.pdf .
Wir verstehen uns damit u.a. auch als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum öffentlichen Baurecht haben und persönlich oder zeitlich nicht in der Lage sind, zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu erscheinen.
Nach Möglichkeit vermeiden wir es, uns in Auseinandersetzungen zwischen Bauherren, Nachbarn und/ oder Behörden einzumischen.
§ 139 ZPO betrifft nicht das öffentliche Baurecht.
Mit freundlichem Gruß
aus Bad Oldesloe
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 21.12.2006 um 17:07:38 von Jens Bebensee.