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Thema: gewerbliche Nutzungen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.12.2006 22:03:33 Titel: gewerbliche Nutzungen
Hallo!
Ich möchte ein Haus erwerben in dem ich wohnen kann und zugleich (ggf. in einer zweiten Wohnung oder einem ehem. Stall, Doppelgarage o.ä.) ein Tonstudio betreiben kann (Ca. 40qm Aufnahmeraum und 20mqm Regieraum). Mir ist klar, dass das Tonstudio die Nachbarn nicht belästigen darf (es muß ja auch schon wegen des evtl. Außenlärms schallgedämmt sein).
Meine Frage ist nun:
Welche Wohngebietskategorien erlauben diese Mischnutzung (vermutl. reines Wohngebiet nicht)?
Was ist, wenn überhaupt kein Bplan besteht?
Kann ich z.B. in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung bewohnen, die andere umnutzen?
Gibt es besondere baubehördliche Vorschriften für das Tonstudio (z.B. Feuer oder Fluchtwege oder eigene Toiletten oder Stellplatzvorschriften o.ä.)?
Kann man eine Doppelgarage mit rückwärtigem Abstellraum passend umbauen, wenn die GFZ nicht überschritten wird?
Muß in diesem Fall der Nachbar zustimmen (wenn die Garagen z.B. nur 2m von der Grenze entfernt sind)?
Da ich gleich Anfang Januar im Rahmen einer Zwangsversteigerung mitbieten möchte, würde ich mich über einen baldigen Rat freuen!
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 Verfasst am: 20.12.2006 06:28:56 Titel: Re: gewerbliche Nutzungen

Mich würde interessieren, ob Sie Ihr Tonstudio rein privat nutzen
oder auch "richtig" gewerblich.
Sie schreiben nicht deutlich von "Gewerbe".

Warum ich Sie das Frage ? Beiepiel : Ich wette mit Ihnen, daß Herr
Dieter Bohlen im nahnen Hamburg ein Tonstudio in seinem
Hause hat. Soll er auch gern haben !

Doch, was ist "gewerblich" ? Nach Definition der Ordnungsämter sind Sie dann
gewerblich, wenn Sie "regelmäßig" etwas tuen, wie das ein Gewerbe
macht.
Beispiel : Sie erlauben gegen eine Gebühr von einem Euro, also mit
finanzellem Verlust, den Menschen hier Ihr Tonstudio jede Woche
ein Mal zu nutzen, um die privaten (und schrägen) Stücke aufzunehmen.
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 Verfasst am: 20.12.2006 16:36:30 Titel: Re: gewerbliche Nutzungen
Die Tonstudionutzung ist durchaus kommerziell gedacht - also: Gewerbe ist richtig.
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 Verfasst am: 21.12.2006 16:51:42 Titel: Re: gewerbliche Nutzungen
Hallo Eugen,

Ihre Fragen lassen sich eigentlich nicht so einfach mal im Bürgerforum beantworten... ;-))

Sie haben auf Nachfrage von Gerd angegeben, dass Sie das Studio kommerziell nutzen wollen.

Sollten Sie Mitarbeiter/innen beschäftigen und ggf. regelmäßig Besucher/innen empfangen wollen, wird ein reines Wohngebiet für diese Art der Nutzung voraussichtlich nicht in Betracht kommen. Wenn kein Bebauungsplan besteht, gilt innerorts im Grundsatz dasselbe (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO unter http://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html und http://bundesrecht.juris.de/baunvo/__3.html ). Im Außenbereich könnte es größere Probleme geben, wenn Sie nicht gerade ein teilprivilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 4 BauGB realisieren (vgl. http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ).

Ob an das Tonstudio besondere Anforderungen gestellt werden (müssen), hängt wiederum von der speziellen Art der Nutzung ab. Bei Beschäftigten muss beispielsweise der Arbeitsschutz gewährleistet sein. Wenn Sie Besucher/innen empfangen, wird ein erhöhter Stellplatzbedarf ausgelöst.

Wenn die Garage, die Sie umnutzen wollen, auf oder in der Nähe der Grundstücksgrenze steht, gibt’s Probleme. Der/Die Eigentümer/in des Nachbargrundstücks müsste bereit sein, wegen fehlender Abstandflächen eine Baulast nach § 89 LBO übernehmen (vgl. http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P89.htm ). Dies ginge nur, wenn auf dem Nachbargrundstück auch entsprechende Freiflächen vorhanden sind, auf die die fehlenden Abstandflächen übertragen werden können. Eine in den Abstandflächen zulässige Anlage (z.B. eine Garage) wäre für eine Eintragung einer Baulast allerdings unschädlich. Natürlich wirkt sich der Umbau auf die GFZ aus.


Um Planungssicherheit zu schaffen, sollten Sie eine förmliche Bauvoranfrage stellen ...

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 21.12.2006 um 17:09:53 von Jens Bebensee.
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