Geschrieben von:
Peter Duzinski
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Eine Familie kauft sich ein neues Haus. Nach den eingesehenen Unterlagen bei den Verkäufern ist mit dem Haus - in einem Wohngebiet - alles in (baurechtlicher) Ordnung.
Die Dacheindeckung, also die Ziegel / die Pfannen sind einige Jahrzehnte alt und an einigen
Stellen durch Witterung / Baumbewuchs in Mitleidenschaft gezogen.
Die Hauskäufer können eine entsprechende Menge der gleichen Sorte Dachziegeln / Pfannen
erwerben und möchten diese auflegen lassen, sobald die Hausübergabe erfolgt ist.
Also alte Pfannen runter, neue Pfannen rauf und gut.
Frage : Baugenehmigung / Bauanzege ja oder nein ?
Am Dachstuhl soll nichts verändert werden, die alte Konterlattung
bleibt erhalten.
Aus reinen Gründen der Sicherheit wird die Dacheindeckung eine
Zimmermannsmeister und ein Maurermeister erledigen, also
Fachleute, die auch einen "kleinen Bauantrag" stellen dürften.
Es könnte ja sein, und es wäre kmosch wenn es anders wäre,
daß der eine oder andere Balken "hin ist", von Würmern
angenaggt oder so, gleiches bei der einen oder anderen
"Dachlatte".
Dürfen der eine oder andere Balken, die eine oder andere Dachlatte
nach §§ 69 LBO bei dieser Dachpfannenauswechselung "so"
getauscht werden oder ist eine Baugenehmigung / bauanzeige
(bei den laufenden Arbeiten) notwendig ?
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