Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Hallo Henri,
da ich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Grundstück nicht kenne, kann ich von hier auch keine endgültigen Entscheidungen über die Genehmigungsfähigkeit eines Carports treffen, zumal Carports/Garagen bis zu einer Länge von 9,00 m und einer Höhe bis zu 2,75 m genehmigungs- bzw. anzeigefrei sind.
Ich empfehle Ihnen, sich mit der dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in in Verbindung zu setzen. Evtl. besteht die Möglichkeit, dass Ihr Nachbar eine Baulast für Ihre Zufahrt begründet.
Viele Grüße
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 07.12.2006 um 10:26:05 von Carola Haage.
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