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Thema: Bearbeitung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.08.2004 08:36:13 Titel: Re:
Hallo Moritz!
Laut Landesverwaltungsgesetz (LVwG) erfordert eine Baugenehmigung immer noch die "Papierform", da zu einem Bauantrag nicht nur Text, sondern auch Zeichnungen und Pläne gehören, die u.U. auch so genannte Grüneintragungen enthalten können. Trotzdem plant der Kreis Stormarn z.Zt. ein Projekt "Bauantrag online", bei dem der Antrag zwar via Internet gestellt werden kann, die Unterlagen aber parallel in "Papierform" eingereicht werden müssen. Ziel ist es, dass der/die Antragsteller/in oder der/die Architekt/in sich auch über das Internet über den Stand der Bearbeitung seines/ihres Antrages -selbstverständlich passwortgeschützt-informieren kann.
Start des Projektes ist für Anfang 2005 geplant.

Bis dahin, viele Grüße aus der Kreisstadt
Carola Haage

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Zuletzt geändert am 23.08.2004 um 08:37:16 von Carola Haage.
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 Verfasst am: 20.08.2004 16:18:36 Titel: Re:
Werde ich auch irgendwann einen Bauantrag per email abgeben können ?
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 Verfasst am: 13.02.2004 11:31:23 Titel: Re:
Hallo Max,

das "A&O" für eine schnelle Bearbeitung eines Bauantrages sind vollständige Bauvorlagen. Was jeweils einzureichen ist, bestimmt die Bauvorlagenverordnung, die ein/e bauvorlageberechtigte/r Entwurfsverfasser/in (z.B. eingetragene/r Architekt/in oder Ingenieur/in:; Meister/in der des Maurer-, Zimmerer-, Beton- oder Stahlbetonbauerhandwerks; staatlich geprüfte/r Techniker/in) kennt.

Im Internet findet man die Bauvorlagenverordnung unter der Adresse

http://193.101.67.34/landesrecht/2130-2-16.htm

Über durchschnittlich 9 von 10 vollständigen Bauanträgen entscheidet der Kreis Stormarn innerhalb von drei Monaten nach Eingang (beim Kreis).

Mit freundlichem Gruß
aus der Kreisstadt
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 12.02.2004 20:19:11 Titel: Bearbeitung
Vom Eingang des Bauantrags bis zur Genehmigung - wie lange dauert die Bearbeitung ungefähr beim Kreis Stormarn?
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