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Thema: Gartenhaus auf Grenze

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.11.2006 20:51:42 Titel: Gartenhaus auf Grenze
Hallo und Guten tag,
ich habe eine Frage: Mein Nachbar möchte direkt auf der Grenze ein Gartenhaus (3,7x0,9x2m) errichten. Darf er dieses ohne meine Zustimmung? Spielt es eine Rolle, ob das Gartenhaus fest in der Erde verankert ist oder nicht?

Danke für Ihre Antwort.
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 Verfasst am: 13.11.2006 11:01:10 Titel: Re: Gartenhaus auf Grenze
Hallo Herr Danners,

Gartenhäuser gelten als sogenannte Nebenanlagen und sind bis 30 m³ nach § 69 Abs.1 Satz 1 LBO baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei, sofern der Standort auch planungsrechtlich, also nach den Feststetzungen eines evtl. geltenden B-Planes, ok ist; da davon ausgegangen wird, dass von Gartenhäusern keine oder nur geringe Brandlast ausgeht, sind diese auch direkt an der Grundstücksgrenze zulässig.
Nach Ihren Angaben ist das Gartenhaus Ihres Nachbarn weit aus kleiner als 30 m³, so dass er dies zurecht und ohne Ihre Zustimmung aufstellen durfte. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Häuschen auf Fundamenten oder nur auf einer Bodenplatte steht oder punktuell verankert ist.

Viele Grüße
Carola Haage
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 Verfasst am: 30.05.2007 08:13:59 Titel: Re: Gartenhaus auf Grenze
Hallo,
eine Frage, unser Gartenhaus ist zwar nich gößer wie 30 m³ und auch einen Meter von der Grenze weggebaut doch bebauungsplanrechtlich nicht erlaubt, aber ca. 90 % vom Baugebiet haben ein Gartenhaus. Unser lieber Nachbar hat aber etwas gegen unser Gartenhaus, kann er einen Abriss verlangen? Aber das witzige ist selber will er auch eins aber mit dem richtigen Grenzabstand.
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 Verfasst am: 30.05.2007 14:27:10 Titel: Re: Gartenhaus auf Grenze
Hallo,

also, verlangen kann Ihr Nachbar den Abriss Ihrer Gartenhütte nicht.
Es steht ihm aber frei, einen Antrag auf Einschreiten zu stellen, sofern er in seinen nachbarlichen Belangen beeinträchtigt ist. Die Bauaufsicht prüft daraufhin die Zulässigkeit der Gartenhütte.
Sollte die Zulässigkeit tatsächlich nicht vorliegen, werden Sie zum Rückbau der Hütte aufgefordert.
Das Gleiche gilt natürlich ebenso für Ihren Nachbarn.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
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 Verfasst am: 31.05.2007 08:17:34 Titel: Re: Gartenhaus auf Grenze

Spannende Sorgen haben Sie in Ihrer Gegend. Echt !

Besuch in der Nähe von Hanau bei Frankfurt. Die Atom-Versduchsanlage kann man sehen ohne
Feldstecher.

Die dortige Bauaufsicht schreitet derzeit in der Nähe sehr massiv gegen eine
Freiluft- und FKK-Anlage ein.

Das Gelände ist mal von einem Fürsten verpachtet worden und von den Nutzern
eingezäunt worden. 3,0 Meter hoher Bretterzaun.
Reinschauen ist nicht.
Zutritt nur nach Anmeldung und durch ein Tor.

Schon in den Vorjahren gab es Ärger.

Mal wegen der fehlenden Sanitäranlagen. Da wollte die Bauaufsicht nicht die
Genehmigung erteilen und unterlag im Verwaltungsgerichtsverfahren.

Dann wegen dem "Schwimmbecken". Die FKK-Freiluftler montierten ein
Schild an das Becken : "Löschwasserteich" und die Besuche des
Gesundheitsamtes waren vorbei.

Auf einer Anhöhe steht ein alter Eisenbahn-Kessel-Wagen als Wasservorrat.
Illegales Bauvorhaben, sagt die dortige Bauaufsicht.

Es ist nun der "Deal" gemacht worden, daß gegen Hinterlegung einer
Sicherheit von Euro 100.000,- die Anlage noch fünf Jahre betrieben
werden kann.

Bauplanungsrechtlich
war diese "Anlage" - es stehen dort etwa 30 Wohnwagen - niemals zuläßig und
erstaunlich ist, daß die Bauaufsicht im Verwaltungsgerichtsverfahren
unterlegen ist - wegen der Sanitäranlagen.


Aber,
man muß sich mal etwas anderes fragen zum Thema : "Bau-Vorschriften in Deutschland".

Wen juckt es denn wirklich,
wenn da ne Gruppe älterer Damen und Herren "nackig" durch den Wald springen und
somit doch den sibjektiven Erholungswert haben ...........

während gleichzeitig, schaut man über den Zaun, die AKW-Anlage zu sehen ist
und legal errichtet wurde .........


Nun zu Ihren Gartenbuden.
Wen stört es denn wirklich, ob Sie, oder Ihr Nachbar, sich eine Gartenbude auf
Ihr Grundstück setzen ?
Wenn wir mal ehrlich sind doch nur Leute, die sich darüber aufregen wollen,
weil sie dem jeweiligen Nachbarn etwas nicht gönnen.
Diese Prozedere bei der Bauaufsicht werden also doch nur deshalb in
Gang gesetzt, weil Mißgunst im Raume steht.

Eine gute Nachbarschaft ist etwas sehr Gutes. Ich weiß aus eigeiner Anschauung
was ich davon habe. Nur Vorteile !

Jetzt stelle ich mir aber mal vor, ich würde meinen Nachbarn nicht leiden mögen
und es würde keine Bauaufsicht geben. Ich stelle es mir vor.
Was wäre dann ?
Ganz einfach : Ich würde meinen Nachbarn und seine Gartenlaube
ganz energisch ignorieren ! Basta !



Daher, wie wäre es denn mal mit einer Kiste Bier und nem Grill ?
Wenn das der falsche Zug ist, eben Kaffee und Kuchen ...........
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