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Thema: Beeinträchtigung öffentlicher Belange

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.10.2006 09:11:18 Titel: Beeinträchtigung öffentlicher Belange
Wir haben im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Grundstück mit Haus und Nebengebäude (Garage, Schuppen, Stall) erworben und wollen das sanierungsbedürftige Haus im alten Quarakter für unsere Kinder erhalten und reparieren und auf der Fläche des genehmigten Schuppens ein der Landschaft angepassten Bungalow für uns selbst als "Alterssitz" errichten. Die Bauvoranfrage wurde negativ bzgl. des Bungalows beantwortet . Begründung : §35 Abs 2 und 3 BauGB:
- Orts-und Landschaftsbild wird verunstaltet
- Splittersiedlung wird verfestigt
- Grundstück liegt im Außenbereich
- Belange des Naturschutzes / Landschaftspflege werden beeinträchtigt
Welche Möglichkeiten bleiben mir, doch noch ein Wohnobjekt genehmigt zu bekommen?
MfG
R. Peter
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 Verfasst am: 16.10.2006 10:33:57 Titel: Re: Beeinträchtigung öffentlicher Belange
Sehr geehrte/r Frau/Herr Peter,

wenn Sie keinen landwirtschaftlichen Betrieb führen, kann ich die Entscheidung des Kreises Herzogtum Lauenburg nachvollziehen, denn ein neues selbständiges Wohnhaus (hier: der Bungalow) begründet grundsätzlich immer eine Zersielungsgefahr für den Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB unter http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html und http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=6&bid=73 ).

Da man wohl nicht davon ausgehen kann, dass die Gemeinde für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan aufstellt (von hier aus lässt sich nicht entscheiden, ob überhaupt die Voraussetzungen dafür gegeben wären), wäre in Ihrem Falle allenfalls eine Erweiterung des bestehenden Hauses nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB in Erwägung zu ziehen. Diese Regelung erklärt allerdings nur ganz bestimmte öffentliche Belange für unbeachtlich. Klären müssten Sie deshalb mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg die Frage, ob auch bei dieser Variante von einer Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes / Landschaftspflege und von einer Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes auszugehen wäre.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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