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Thema: Sichtschutzzaun an der Grenze

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.10.2006 17:29:59 Titel: Sichtschutzzaun an der Grenze
Hallo,

bevor ich meinen Nachbarn unnötig ärgere (es soll ja Leute geben denen das egal ist) würde ich gerne wissen: welche Regelungen sind unbedingt zu beachten, wenn ein Sichtschutzzaun direkt an die Grenze gebaut werden soll? Müssen dabei bestimmte Maße wie Länge, Höhe oder Abstandsflächen eingehalten werden? Gibt es Ausnahmen davon, z.B. wenn ein Teil der Grenze nachbarseitig bereits bebaut ist? Der für unser Gebiet maßgebliche B-Plan beinhaltet dazu keine Vorgaben.

Gruß
Heino
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 Verfasst am: 13.10.2006 10:41:17 Titel: Re: Sichtschutzzaun an der Grenze

Moin, Heino,

wenn Sie einen Sichschutzzaun direkt auf die Grundstücksgrenze setzen wollen, ist dies nach § 69 Abs. 1, Nr.9a LBO bis zu 2,00 m Höhe und bis zu 5,00 m Länge baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei. Alles, was maßlich darüber hinaus geht, wäre baugenehmigungspflichtig und nur mit dem schriftlichen Einverständnis Ihres Nachbarn genehmigungsfähig.
In Kombination mit bereits vorhandener nachbarseitiger Grenzbebauung z.B. Garage, Carport o.ä. darf eine Gesamtlänge von 9,00 m an der Grundstücksgrenze nicht überschritten werden; sonst ist auch wieder eine Baugenehmigung mit schriftlichem Einverständnis des Nachbarn erforderlich.
Ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn vor Beginn der Bautätigkeiten hat sich bisher immer bewährt; in diesem Sinne.....

Schönes Wochenende

Carola Haage
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