Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Grenzbebauung mit Garage

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.09.2006 16:24:46 Titel: Grenzbebauung mit Garage
Hallo zusammen,

ich wohne in Reinbek Neuschönnigstedt und möchte eine 5m breite und 6m lange Garage als Grenzbebauung erstellen.
Zwischen der linken Grundstücksgrenze un meinem Haus beträgt der Abstand 5,25m.
Ich würde die Garage gern direkt an das Haus anschließen lassen, sodass ich die gesamte Breite nutzen könnte.
Die Garage soll allerdings keine gemeinsame tragende Wand mit dem Haus haben, d.h. die Garage steht nicht parralel zum Haus sonden beginnt erst an der Hausecke.
Meine Frage wäre nun: Muß ich irgendend einen mindestabstand zum Haus einhalten,oder darf ich aus optischen und platzökonomischen Gründen die Garage bis direkt an die Hausecke führen.
Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen:

Frank Otter
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 28.09.2006 13:02:06 Titel: Re: Grenzbebauung mit Garage
Hallo Herr Otter,

Garagen sind nach § 6 Abs. 11 LBO in den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig; d.h. sofern planungsrechtlich nichts gegen den geplanten Standort spricht -was Sie bei der Stadtverwaltung Reinbek erfragen können- dürfen Sie die Garage auch direkt bis an die Hausecke bauen.

Für Ihr Vorhaben, das ja baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei ist, wünsche ich Ihnen gutes Gelingen...

Viele Grüße

Carola Haage

---
Zuletzt geändert am 28.09.2006 um 13:02:35 von Carola Haage.
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 28.09.2006 14:36:30 Titel: Re: Grenzbebauung mit Garage
Hallo Frau Haage,

für die schnelle und ausführliche Antwort möchte ich mich recht herzliche bedanken.
Dieser bürgerfreundliche Service ist einfach Spitze.

MIt freundlichen Grüßen

Frank Otter
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 22.01.2007 11:33:57 Titel: Re: Grenzbebauung mit Garage
Guten Morgen !

Nachfrage zur Garage.

Zu den Längen und Breiten einer Garage haben Sie ja schon ausreichend
etwas geschrieben. Über Breitenangaben aber kann ich gar nichts
finden. Auch nicht in den Links.


Wir wollen eine Garage bauen.
Länge unter 9,0 Meter.
Höhe etwa 2,5 Meter.
Breite etwa 14,0 Meter für drei KFZ, Aufsitzmäher usw.
Eine (!) Garage deshalb, weil es nur ein Einfahrtstor (Automatikrolltor) geben soll.
Und eine (!) Zugangstür.
Entfernung zum Wohnhaus etwas über 5,0 Meterwegen Feuergefahrvermeidung.
Material. Fachwerk. Also aus Holzbalken und Steinen. Die Steine verputzt.

Geht das so ?


Sonnige Grüße (der Schnee läßt gerade mal nach).
Matthias Papenbrock
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 25.01.2007 10:56:49 Titel: Re: Grenzbebauung mit Garage
Hallo Herr Papenbrock,

§ 6 Abs. 10 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein „schweigt“ zwar zur höchstzulässigen Breite von genehmigungs- und anzeigefreien Grenz- und grenznahen Garagen; auch hier wird man aber die Höchstlänge von 9 m an der rückwärtigen Grenze oder im rückwärtigen Grenzbereich ansetzen müssen.

Unter dem Begriff „Garage“ (vgl. http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=51 ) in unserem Baulexikon (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=0 ) finden Sie einen Link zu weiteren Informationen über Stellplätze und Garagen (siehe http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/StellplaetzeCarportsGaragenRechtlicheBewertung.pdf ). Seite 8 dürfte für Sie interessant sein.

Für die Garage werden Sie eine Baugenehmigung benötigen.


Abhängig vom Standort der Garage wären beispielsweise zu beachten

- > Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans,
- > § 12 BauNVO, insb. Abs. 2 (siehe unter http://bundesrecht.juris.de/baunvo/__12.html ),
- > § 55 LBO Schl.-H. (http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P55.htm ),
- > im Außenbereich (vgl. http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=122 ) beispielsweise das Urteil des BVerwG vom 12.03.1998 – 4 C 10.97 – (abgedruckt unter http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/urteilsdatenbank/4C1097.html ).


Auch von mir
sonnige Grüße
Jens Bebensee


---
Zuletzt geändert am 25.01.2007 um 10:57:15 von Jens Bebensee.
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 25.01.2007 13:31:20 Titel: Re: Grenzbebauung mit Garage

DANKE
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum