Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Guten Tag Herr Johannson,
bauaufsichtlich ist das kein Problem, wenn die Zisterne nicht überdimensioniert wird (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe f der LBO Schleswig-Holstein); und auch von der unteren Wasserbehörde benötigen Sie keine Genehmigung oder Erlaubnis.
Sie sollten sich noch kurz mit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft in Verbindung setzen, ob Sie deren Zustimmung benötigen.
Beste Grüße
Jens Bebensee
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