Geschrieben von:
Dr. Birgit Möser
FD Gesundheit
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Hallo Peggy,
wenn es sich um einen Straftatbestand handelt, haben Sie den Vorfall sicher schon bei der Polizei gemeldet, nehme ich an. Gleichzeitig sollte eine frauenärztliche Untersuchung stattfinden, bei der dann u.a. auch HIV zur Sprache gekommen sein sollte, z.B. in Hinblick auf eine mögliche bzw. notwendige Postexpositionsprophylaxe.
Abgesehen davon besteht bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr durchaus das Risiko für Sie, sich mit HIV infiziert zu haben. Wenn also mehr als 72 Stunden seit dem Geschlechtsverkehr vergangen sind (Zeitfenster für eine evtl. Postexpositionsprophylaxe), ganz gleich ob einvernehmlich oder nicht, könnten Sie in ca. 2 Wochen eine PCR- Untersuchung auf direkten Virusnachweis und in 3 Monaten einen Antikörpertest durchführen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Möser
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