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Thema: Holzlager an Grundstücksgrenze

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.05.2014 09:31:31 Titel: Holzlager an Grundstücksgrenze
Guten Tag,

im letzten Jahr haben wir uns ein Haus gekauft. An einer der Grundstücksgrenzen steht ein Carport, eine Garage und dahinter zwei kleine Schuppen. Die beiden Schuppen sollen nun weg, stattdessen wollten wir dort einen neuen bauen, um unser Holz dort zu lagern. Mir wurde nun gesagt, dass dort kein neuer Schuppen gebaut werden darf, da an der Grenze höchstens 9m bebaut werden darf.
Die Schuppen dort standen jedoch schon vor dem Carportbau dort und wurden nie beanstandet (Genehmigung fürs Carport liegt vor).
Ist es richtig, dass wir die beiden Schuppen abreißen und die Ecke freilassen müssen?

Wenn wir an einer anderen Grenze bauen, gibt es einen Mindesabstand von der Grenze oder kann direkt bis an die Grenze gebaut werden?
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 Verfasst am: 26.05.2014 16:35:56 Titel: Re: Holzlager an Grundstücksgrenze
Guten Tag Herr/Frau Jensen,

die hier maßgebliche Bestimmung ist § 6 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 LBO Schleswig-Holstein, die die „Gesamt“länge der im § 6 Abs. 7 Satz 1 LBO genannten Gebäude (also einschließlich Dachüberstand) je Grundstücksgrenze auf 9 m beschränkt, wenn die Gebäude den Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze unterschreiten (also direkt an der Grundstücksgrenze oder bis zu einem Abstand von 2,99 m von der Grundstücksgrenze stehen).

Gemeint sind jeweils die Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks. Ein viereckiges Baugrundstück hat also im Regelfall vier Grundstücksgrenzen.

Ob Sie die beiden Schuppen abreißen und die Ecke freilassen müssen, kann ich „aus der Ferne nicht“ verlässlich beantworten. Möglicherweise genießen die Schuppen ja Bestandsschutz (siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ), und Carport oder Garage sind unrechtmäßig erstellt worden…


Freundliche Grüße
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 27.05.2014 10:07:06 Titel: Re: Holzlager an Grundstücksgrenze
Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Frage habe ich nun noch.
Mal angenommen die Schuppen genießen tatsächlich Bestandsschutz. Habe ich es richtig verstanden, dass dieser Bestandsschutz wegfällt, wenn die Schuppen renoviert werden und die Kosten etwa gleich sind wie bei einem Neubau eines Schuppens?

Mit freundlichen Grüßen
Jensen
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 Verfasst am: 27.05.2014 10:48:26 Titel: Re: Holzlager an Grundstücksgrenze
Hallo Frau/Herr Jensen,

ja, in etwa – siehe dazu beispielsweise Abschnitt 26 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2000 – 4 C 5.99 – unter -> http://lexetius.com/2000,776 .

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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