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Thema: Sonderbau, Gebäudeerweiterung Abstandsfläche

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.03.2014 08:07:17 Titel: Sonderbau, Gebäudeerweiterung Abstandsfläche
Bei einem nicht geregelten Sonderbau können Erleichterungen z.B. bzgl. der Abstandsflächen von anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück zugelassen werden.
Kann ich somit eine Gebäudeerweiterung an das vorhandene Gebäude durch einen eingeschnürrten Verbindungsgang mit einer Länge von 4 m anschliessen, obwohl sich aufgrund der Höhe beider Gebäude die Abstandsflächen überschneiden?
Sind auch Fensteröffnungen in den sich gegenüberliegenden Wänden - ohne Brandschutzanforderungen - möglich?

Wäre das Abstandsflächenüberschneiden auch möglich, wenn die o.g. Gebäudeerweiterung einen neuen Brandabschnitt darstellt? - ohne Kompensation?

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 Verfasst am: 27.03.2014 10:31:32 Titel: Re: Sonderbau, Gebäudeerweiterung Abstandsfläche
Hallo Lars,

auch hier mein Tipp:

Stellen Sie eine Bauvoranfrage (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ) oder suchen Sie ein Bauberatungsgespräch (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ) mit der oder dem zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsichtsbehörde, zu dem Sie Bauvorlagen mitbringen sollten.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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