Bei einem nicht geregelten Sonderbau können Erleichterungen z.B. bzgl. der Abstandsflächen von anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück zugelassen werden.
Kann ich somit eine Gebäudeerweiterung an das vorhandene Gebäude durch einen eingeschnürrten Verbindungsgang mit einer Länge von 4 m anschliessen, obwohl sich aufgrund der Höhe beider Gebäude die Abstandsflächen überschneiden?
Sind auch Fensteröffnungen in den sich gegenüberliegenden Wänden - ohne Brandschutzanforderungen - möglich?
Wäre das Abstandsflächenüberschneiden auch möglich, wenn die o.g. Gebäudeerweiterung einen neuen Brandabschnitt darstellt? - ohne Kompensation?
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