Geschrieben von:
Frauke Berger
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Guten Tag,
wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses, dass an der Straßenfront steht. Auf dem Nachbargrundstück steht ein Mehrfamilienhaus. Zwischen unserem Grundstück und dem des Mehrfamilienhauses verläuft eine Zufahrt von 3,20 m Breite und 31,4 m Länge zu einem Hintergrundstück mit 3.000 qm, welches derzeit noch mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Nun will ein Investor dort zwei Mehrfamilienhäuser barrierefrei errichten. Es sollen 8 Wohneineinheiten werden. Auch eine Tiefgarage ist vorgesehen. Die Zufahrt ist ein eigenes Flurstück und ist Gemeindeeigentum. An der zufahrtseitigen Grundstücksgrenze des Mehrfamilienhauses verläuft ein Zaun und angrenzend im hinteren Teil ein Carport. Auf unserer angrenzenden Seite stehen im vorderen Bereich eine niedrige Stützmauer und ein Carport sowie im weiteren Verlauf Pflanzkübel aus Bimstein mit Koniferen. Dies auf der vollen Länge von 31,4 m.
Frage: ist eine Zufahrt auch im Hinblick auf die Feuerwehr in der Breite von 3,20 ausreichend? Es ist bei 8 Wohneinheiten schon ein erhöhtes Verkehrsaufkommen als bei einer Einzelzufahrt. Ich habe gelesen, dass eine Zufahrt für die Feuerwehr 3,50 m breit sein muss, wenn auf einer Länge von 12 m beidseitig bauliche Anlagen wie Pfosten etc. vorhanden sind. Auch habe ich gelesen, dass eine Zufahrt bei erhöhtem Verkehrsaufkommen 6 m Breite haben sollte. Ab wann ist ein Verkehrsaufkommen zu einem Grundstück erhöht? Die Zufahrt müsste sowohl PKW`s als auch Fußgängern dienen. Eine andere Zufahrt und Zuwegung ist laut unserer Gemeinde Großhansdorf nicht machbar.Ich finde es auch nicht zumutbar, dass die Zufahrt zu einem Mehrfamilienhaus direkt an unserem Grundstück vorbeiführt. Unsere Terrasse ist gerade mal 5,20 m von der Zufahrt entfernt. Ist das alles so rechtens und machbar? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Berger
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