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Thema: Terrassenüberdachung ohne festes Dach

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.02.2014 12:42:44 Titel: Re: Terrassenüberdachung ohne festes Dach
Hallo David,

bauaufsichtlich verfahrensfrei sind nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g LBO „ebenerdige Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“. Gemeint sind damit natürlich „Überdachungen ebenerdiger Terrassen“ (vgl. dazu auch § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 LBO, wonach von Terrassen [ohne Überdachung], die höher als 1 m sind, Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen).

Sie müssen natürlich trotzdem das materielle Recht beachten, wie etwa Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebauungsplans.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 26.02.2014 09:09:42 Titel: Terrassenüberdachung ohne festes Dach
Guten Morgen,

wir möchten gerne einen Sonnenschutz auf unserer Terrasse installieren. Dazu würde ich eine einfache Terrassenüberdachung bauen, welche mit Schilfrohrmatten belegt ist. Diese würden auch im Winter abgenommen. Es handelt sich also um ein Holzständerwerk ohne festes Dach.
Muss ich für ein solchen Vorhaben einen Bauantrag stellen?
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