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Thema: Der Schornstein ?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 25.02.2014 07:29:52 Titel: Der Schornstein ?
In einem Nebengebäude soll eine kleine Holzheizung eingebaut werden.
Wesentlicher Inhalt des Raumes : die Wasseruhr.
Keine Fenster, keine Toilette, nicht zum Aufenthalt von Menschen / Tieren ausgelegt. Sondern : Wasseruhr, Kühltruhe, usw.
.
Ein kleiner 6 KW Ofen ist neu gekauft.
Ein Schornstein ist neu gekauft.
Der Schornsteinfeger hat erklärt, wie er es gern hätte (was sich sehr vernünftig anhört, guter Mann).
.

.
Aber : aus dem Internet ergibt sich, das ein Schornstein eine bestimmte Meterzahl vom Nachbarn weg
sein muß (an der Grenze). Richtig ?
Erstellt der Schornsteinfeger eine Bescheinigung das alles gut eingebaut ist ? Geht davon eine Kopie
an die Baubehörde ? Wer sendet die dorthin ?
.
.
Danke für die Antwort.
.
Klaus
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 Verfasst am: 25.02.2014 10:08:55 Titel: Re: Der Schornstein ?
Hallo Klaus,

in aller Kürze:

Auf Ihre Fragen geht der Vordruckerlass ein (siehe dort den dritten Absatz und die Anlagen 5 bis 7), den Sie im Internet nachlesen können unter
-> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17ed/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVSH-VVSH000004606&documentnumber=18&numberofresults=27&showdoccase=1&doc.part=F&paramfromHL=true#focuspoint

Zu beachten sind außerdem die Bestimmungen der Feuerungsverordnung, auf deren Einhaltung der Schornsteinfeger achten wird. Sie finden die Verordnung unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17vi/page/bsshoprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=21&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeuerAnlVSH2009rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint .

(Jetzt müssen nur noch die Links funktionieren…)

Beste Grüße
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 25.02.2014 14:00:26 Titel: Re: Der Schornstein ?
Nachgefragt :
gilt dieser Aufwand auch :
a) bei bestehenden Gebäuden,
b) wenn die Abstandsflächen eingehalten sind ????

Das hier meine ich :
Auf Ihre Fragen geht der Vordruckerlass ein (siehe dort den dritten Absatz und die Anlagen 5 bis 7), den Sie im Internet nachlesen können unter
-> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17ed/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVSH-VVSH000004606&documentnumber=18&numberofresults=27&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint
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 Verfasst am: 25.02.2014 16:16:00 Titel: Re: Der Schornstein ?
Hallo Klaus,

§ 43 Abs. 1 bis 3 LBO regelt die Grundanforderungen an Feuerungsanlagen. Die Bestimmungen dienen der Gefahrenabwehr und dem Nachbarschutz.

Unter Feuerungsanlagen versteht der Gesetzgeber Feuerstätten und Abgasanlagen (Abs. 1), unter Abgasanlagen Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abs. 3 Satz 1).


Bauaufsichtlich verfahrensfrei sind nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Halbsatz 1 LBO

- Abgasanlagen (also Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke) in und an Gebäuden
- sowie freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m.


Nach Halbsatz 2 der Bestimmung gelten § 68 Abs. 10 Satz 1 LBO und § 79 Abs. 3 Satz 2 erster Halbsatz LBO entsprechend.

Das bedeutet, dass

- der Bauherr zehn Werktage vor „Baubeginn der Feuerungsanlage“ eine Bescheinigung Schornsteinfegermeisters einholen muss, aus der hervorgeht, dass sie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und die Abgasanlagen und die Feuerstätte so aufeinander abgestimmt sind, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht zu erwarten sind (vgl. § 68 Abs. 10 Satz 1 LBO)

- und Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden dürfen, wenn der Schornsteinfegermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat (vgl. § 79 Abs. 3 Satz 2 erster Halbsatz LBO).


Nach § 6 Abs. 7 Satz 1 LBO sind in den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandflächen, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, u. a. zulässig

„…2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, die der Telekommunikation, der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme oder der öffentlichen Abwasserversorgung dienen,
3. sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume,…“

Soweit diese Gebäude den Abstand zur Grundstücksgrenze von 3 m unterschreiten, darf nach § 6 Abs. 7 Satz 2 LBO einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie
1. deren Gesamtlänge an keiner der jeweiligen Grundstücksgrenzen des Baugrundstücks größer als 9 m sein und
2. deren mittlere Wandhöhe 2,75 m über der an der Grundstücksgrenze festgelegten Geländeoberfläche nicht übersteigen.
In den „sonstigen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume“ sind (nur) Leitungen und Zähler für Energie und Wasser, Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis zu 28 kW und Wärmepumpen entsprechender Leistung zulässig (§ 6 Abs. 7 Satz 3 LBO).


Diesen Regelungen über Abstandflächen können Sie u. a. entnehmen, dass in den Abstandflächen Feuerstätten für feste Brennstoffe grundsätzlich nicht errichtet werden dürfen. Damit soll vermutlich verhindert werden, dass Nachbarn durch Rauch oder Abgase beeinträchtigt werden. Gleichzeitig wird damit vermieden, dass aus Nicht-Aufenthaltsräumen unzulässige Aufenthaltsräume werden.

Der Einbau einer Feuerstätte für feste Brennstoffe, der ein Gebäude abstandflächenpflichtig macht, ist nicht ohne Zulassung einer Abweichung nach § 71 LBO möglich.


zu a):
Der Aufwand gilt auch bei bestehenden Gebäuden.

zu b)
Wenn ein bestehendes Gebäude die erforderlichen Abstandflächen einhält, gilt das Gleiche.


Beste Grüße
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 25.02.2014 18:26:01 Titel: Re: Der Schornstein ?
Zitat :
- der Bauherr zehn Werktage vor „Baubeginn der Feuerungsanlage“ eine
Bescheinigung Schornsteinfegermeisters einholen muss, aus der
hervorgeht, dass sie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht
und die Abgasanlagen und die Feuerstätte so aufeinander abgestimmt sind,
dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb Gefahren oder unzumutbare
Belästigungen nicht zu erwarten sind (vgl. § 68 Abs. 10 Satz 1 LBO)


.
Frage :
Wohin mit dem Zettel, an die Wand ;) ??????????
.
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 Verfasst am: 28.02.2014 10:31:24 Titel: Re: Der Schornstein ?
Diese Bemerkung möchte ich nicht kommentieren...

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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