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Thema: Abgasschornstein nahe eines Reetdaches

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 10.01.2014 09:24:06 Titel: Abgasschornstein nahe eines Reetdaches
Ich plane einen eingeschossigen flachen Anbau mit harter Bedachung als Wohnhauserweiterung an ein Bestandsgebäude
(Einfamilien-Siedlungshaus massiv gebaut von 1948, Firsthöhe ca. 8,2m üb. OK EG., Reetdacheindeckung).

Die Besitzer wünschen sich einen Kaminofen für Stückholz im Anbau (Firsthöhe Anbau ca. 4,2).

Der Abstand der Firsthöhen beträgt also 4m!

Frage:
Wie weit muss der Schornstein Abstand vom Reetdach haben und wie hoch muss er geführt werden um das Reetdach
nicht durch Funkenflug zu gefährden.

Der Bezirksschornsteinfeger hat sich dazu bisher nicht geäußert.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Schultz

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 Verfasst am: 28.02.2014 17:28:44 Titel: Re: Abgasschornstein nahe eines Reetdaches
Sehr geehrte Frau Schulz,

ich hoffe, die Schornsteinfegermeisterin oder der Schornsteinfegermeister hat sich inzwischen gemeldet, denn ich persönlich kann Ihnen in der Sache - offen gestanden - nicht viel weiterhelfen.

Ich bin auf § 9 Abs.1 FeuVO 1 gestoßen. Nach Satz 1 Nr. 3 dieser Bestimmung müssen
„…Die Mündungen von Abgasanlagen …
3. bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden, deren Bedachung überwiegend nicht den Anforderungen des § 33 Abs. 1 LBO entspricht, am First des Daches austreten und diesen um mindestens 80 cm überragen…“

Die folgenden Sätze dieses Absatzes relativieren u. a. den Satz 1 Nr. 3 aber wieder:
„…Weitergehende Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Wenn aufgrund der feuerungstechnischen Bemessung nach § 7 Abs. 1 [FeuVO] größere Abstände der Mündungen der Abgasanlagen von der Dachfläche als die Mindestmaße nach Satz 1 erforderlich sind, sind die höheren Anforderungen zu erfüllen…“

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 06.03.2014 11:28:43 Titel: Re: Abgasschornstein nahe eines Reetdaches
Sehr geehrter Herr Bebensee,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Bezirksschornsteinfmst. hat sich zwischenzeitlich um eine Stellunnahme der oberen Bauaufsicht "Einzelfallentscheidung" bemüht.
Ergebnis: Ein Abgasschornstein für feste Brennstoffe ist im Neubauteil nicht möglich. Bestandsgebäude und neuer Anbau bilden eine Gebäudeeinheit,
somit hat der Schornstein firstnah im Reetdach auszutreten.
Da ich als Architekt bei genehmigungsfreien Bauten hafte, war für mich diese Entscheidung sehr hilfreich; aber auch für den Bauherren klar, eindeutig und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Gesine Schultz
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 Verfasst am: 06.03.2014 11:49:14 Titel: Re: Abgasschornstein nahe eines Reetdaches
Sehr geehrter Frau Schulz,

vielen Dank, dass Sie sich noch einmal gemeldet haben, um mir den Sachstend mitzuteilen.

Wir helfen selbstverständlich gerne, wenn es uns möglich ist.

Eine Sache hat mich verunsichert: Sind Sie nun Architektin oder Architekt? ;-)

Beste Grüße
Jens Bebensee
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